TomIRL: dreister bilderklau - wie ist da die rechtslage?

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Ja Urheberrecht liegt beim Fotografen!
Zu bedenken ist das Recht am persönlichen  Bild.
D.h. man darf niemals Bilder von Personen gegen Ihren Willen veröffentlichen.
Aussnahmen:
Bilder in denen die einzelne Person in den Hintergrund tritt.
Aber auch dort gibs Beschränkungen.

Zu Deinem konkreten Fall:
Die Bilder werden aus einem Verzeichniss Bilder-Kai gelesen.
Dieses legt den Verdacht nah, dass der Autor eben Deinen Kai auch kennt.?!
Ich würde zumindest mal den Fotografen fragen!
Sonst mal ne freundliche Mail wegen Urheberrecht etc..
Und dann auch ruhig mit ner Klage drohen hat Aussicht auf Erfolg.

TomIRL