Hi Dirk,
Und wenn der Urheber (einsam) stirbt? :(
Dann nimmt er sein Recht für 70 Jahre einsam mit ins Grab.
das ist eine etwas eigenwillige Interpretation des Erbrechts, nicht? Irgendwann bekommt Vater Staat dann doch alles - manchen nimmt er's am Ende, manchen schon früher ;)
LG Roland
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Warum schreibst *DU* keinen Beitrag? Fauler Sack. Konsument!
http://aktuell.de.selfhtml.org/tippstricks/beitrag.htm
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