Orlando: dreister bilderklau - wie ist da die rechtslage?

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Hi Dirk,

Und wenn der Urheber (einsam) stirbt? :(

Dann nimmt er sein Recht für 70 Jahre einsam mit ins Grab.

das ist eine etwas eigenwillige Interpretation des Erbrechts, nicht? Irgendwann bekommt Vater Staat dann doch alles - manchen nimmt er's am Ende, manchen schon früher ;)

LG Roland

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