Bürgle: dreister bilderklau - wie ist da die rechtslage?

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Das Urheberrecht kann man nicht verkaufen. Es liegt bei demjenigen, der das Objekt erstellt hat - eben dem Urheber - und verbleibt auch dort. Was Du meinst, sind Nutzungsrechte.

Hi!

Und wenn der Urheber (einsam) stirbt? :(

Grüße, Bürgle