EU Marken Recht & Domains mit dieser Marke
Innuendo
- recht
Hallo,
ein Bekannter von mir hat sich eine bestimmte Marke EU-weit schützen lassen und hat bereits einen positiven Bescheid.
Jetzt gibt es aber bereits Websites mit dieser Marke und in dieser Branche!
Kann man diese Personen jetzt auffordern, die Domain zurückzugeben, oder hab' ich, bzw. mein Bekannter keine Chance?
Die Domains gibt es bereits länger, als die Marke registriert ist.
Was wisst ihr, bzw. denkt ihr über diesen Sachverhalt?
schönen Abend,
Innuendo
Hi Innuendo,
sich europaweit eine Marke schützen zu lassen, die bereits im Gebrauch ist, hört sich nicht besonders durchdacht an. Vielleicht macht er den jetzigen Domaininhabern mal ein Angebot, vielleicht weckt er damit aber auch schlafende Hunde, denn ob er da gerichtlich tolle Aussichten hat, wage ich zu bezweifeln.
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hallo Mathias,
sich europaweit eine Marke schützen zu lassen, die bereits im Gebrauch ist, hört sich nicht besonders durchdacht an.
ich seh das ganze ähnlich - besonders gut durchdacht ists nicht, besonders, wenn man die Kosten ansieht die eine EU-Marke mit sich bringt!
Vielleicht macht er den jetzigen Domaininhabern mal ein Angebot, vielleicht weckt er damit aber auch schlafende Hunde, denn ob er da gerichtlich tolle Aussichten hat, wage ich zu bezweifeln.
Was ich gestern noch gefunden habe ist, wenn jemand schon vorher die Domain hatte und danch von jemand anders die Markenregistrierung kommt, hat der 2.te Pech gehabt. First come - first serve.
Das Problem ist, dass derjenige eigentlich nur eine Domain haben will, weil jeder eine hat und so gut wie alle Domains mit dem Wort bereits vergeben sind. Bei einigen wie .info usw. sind aber noch keine fertigen Seiten dahinter - also nur registriert. Aber ich glaube, dass sich ein Rechtsstreit nicht auszahlt, besonders wenn man die Branche ansieht. Da ists nicht wirklich zwingend notwendig im Internet vertreten zu sein - da ist es ein Goodie, aber ein Mehrwert - na, den gibts nicht wirklich.
sl,
Innuendo
Hallo,
Was ich gestern noch gefunden habe ist, wenn jemand schon vorher die Domain hatte und danch von jemand anders die Markenregistrierung kommt, hat der 2.te Pech gehabt. First come - first serve.
Das ist nicht richtig.
Wenn jemand als erster für ein Geltungsgebiet und eine Markenklasse eine Marke anmeldet, genießt er für diese MARKE auf jeden Fall Priorität.
Es kann aber trotzdem sein, dass er mit anderen Schutzrechten kollidiert.
a) Namensrecht
b) Titelschutz
c) Hoheitsrechte (dann hätte die Marke eigentlich nicht eingetragen werden dürfen)
Wenn er mit dem Namensrecht kolidiert, darf er unter diesem Namen keine Firma mehr betreiben bzw. ihn nicht mehr als Namen für eine Unternehmung "in Geschäftsverkehr bringen", wenn er den Anderen daurch stört oder gar behindert. Wenn er also eine örtlich begrenzte Aktivität ohne überragende Verkhersbedeutung unter dem Namen "Fritten-Paul" eröffnet, dann genießt er in seinem Stadtteil Namensschutz dafür. Es kann aber trotzdem jemand Produkte unter diesem Namen in allen anderen Städten und ggf. sogar Stadtteilen vertreiben. Wenn jetzt jemand kommt, und meldet die Marke "Fritten-Paul" für diese Produkte an, hat er ein Verbietungsrecht gegenüber demjenigen, der auch nur Fritten mit diesem Produkt-Namen verkauft hat, denn bei Marken (als Produktbezeichnungen) gibt es kein Vorbenutzungsrecht. Hat der Andere allerdings seine Firma "Fritten-Paul" genannt, dann hätte der eine Priorität aus dem namensrecht zu beanspruchen. Kommt jetzt der erste "Fritten-Paul" und kann nachweisen, dass sein Geschäft ja von vorneherein auf bundesweite Verbreitung angelegt war, dann haben der Großkopferte "Fritten-Paul" und der Markenanmelder beide schlechte Karten.
Wenn es also keine glubwürdigen geschäftlichen Aktivitäten unter dem Domain-Namen (also als Unternehmesbezeichnung) gibt, hat die später angemeldete Marke gute Chanchen auf die besseren rechte und damit ein Verbietungsrecht.
Es gibt aber immer wieder merkwürdige Gerichtsentscheidungen. Ich habe gerade die letzten Tage deshalb einige Fragen an Günter von Gravenreuth gestellt. Hier geht es um die Ähnlichkeit der älteren Marke und einer Geschäftsbezeichnung, die trotz Untersagung des Markeninhabers in das Handelsregister eigetragen wurde. Die zuständige IHK wußte sogar von diesem Konflikt, da sie vom markeninhaber rechtzeitig darauf hingewiesen wurde, und hat trotzdem grünes Licht gegeben. Sie ist wahrscheinlich dem Geschäftsbetreiber gegenüber schadenersatzpflichtig, dr dem Markeninhaber für die letzten drei Jahre ( Verjährungsfrist) eine angemessene Lizenzgebühr nachzahlen werden muss.
Der Eintrag eines Geschäftes mit eignem gleichlautenden Domainnamen stellt daher einen guten Schutz für den Namensinhaber dar, vorausgestzt, der Name wird kontinuierlich im Geschäftsverkehr gehalten.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Hi Innuendo,
Thomas hat in seinem Posting die Rechtslage beriets sehr differenziert dargestellt, vielleicht könnte man hinzufügen, dass man vor einem deutschen Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist ;-)
Das Problem ist, dass derjenige eigentlich nur eine Domain haben will, weil jeder eine hat und so gut wie alle Domains mit dem Wort bereits vergeben sind. Bei einigen wie .info usw. sind aber noch keine fertigen Seiten dahinter - also nur registriert. Aber ich glaube, dass sich ein Rechtsstreit nicht auszahlt, besonders wenn man die Branche ansieht. Da ists nicht wirklich zwingend notwendig im Internet vertreten zu sein - da ist es ein Goodie, aber ein Mehrwert - na, den gibts nicht wirklich.
Das ist für mich nun wieder schwer zu verstehen: "Dass jemand eine europäische Marke braucht und nicht die dazugehörigen Domainnamen, aber die Wege der Verquickung sind ja bekanntlich wunderbar *g*
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hi Mathias,
Thomas hat in seinem Posting die Rechtslage beriets sehr differenziert dargestellt, vielleicht könnte man hinzufügen, dass man vor einem deutschen Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist ;-)
Es geht hier sogar um österreichisches Recht - und das differiert um einiges wieder in ein paar Nuancen. Besonders "blöd" ist, dass es bei uns hierzulande erst sehr, sehr wenige Gerichtsentscheidungen gibt in Sachen Markenrecht & Domains.
:-/
Cu
Innuendo
Hallo Innuendo
Was wisst ihr, bzw. denkt ihr über diesen Sachverhalt?
Naja, also ich persönlich denke, dass es sich wohl nicht um eine sonderlich gute und sichere Marke handeln kann, wenn sie als Bezeichnung, bzw. Begriff in der Branche offensichtlich üblich ist. Auf deutsch: bei der Markenkreierung mangelte es an der notwendigen Kreativität.
Ärger ist vorprogrammiert und irgendwann bekommt man es mit einem finanzkräftigen Gegner zu tun. Falls er sich unter denjenigen befindet, die aufgefordert werden sollen, ihre Domain aufzugeben, könnte es sein, er strengt das Markenlöschungsverfahren an.
Vermutlich müsstest Du oder müsste sich Dein Bekannter bei solchen Gedankenspielen wie der Aufforderung, die Domain zurück zu geben, sich im Freundeskreis den Vorwurf des "Reverse Domain Hijacking" gefallen lassen.
http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692
cu
netzrose