Exklusivnutzungsrechte
Paul Styrnol
- recht
0 Marko
Hallo,
ich betreibe eine Seite auf der ich meine Tribals ausstelle. Habe jetzt
eine Anfrage bekommen ob ich "Exklusivnutzungsrechte für Aufkleber"
verkaufen würde. Das hieße dann für mich, dass ich die Nutzungsrechte
nicht mehr für Aufkleber verkaufen dürfte, für andere Dinge schon, oder?
Muss ich das dann eigentlich anmelden, oder so? Ich bin Auszubildender
und betreibe die Seite eigentlich nur privat.
Ich gehe mal davon aus, dass dem nicht so ist, wäre mir aber lieber
sicher. ;)
Mein anderes Problem ist, dass ich bisher keine "Exklusivnutzungsrechte
für Aufkleber" verkauft habe und nicht weiß wie hoch ich den Preis dafür
ansetzen sollte. Habe ich im Internet ein wenig nach Seiten um gesehen,
auf denen man Motive kaufen kann.
Auf einer Seite lagen die Preise bei 6-15 Euro, allerdings waren das
Vorlagen auf DIN A4 und nicht die Rechte.
Ist halt schwer ohne Vergleichsmöglichkeiten einen Preis zu machen.
Schöne Grüße
Paul
Hallo,
nicht mehr für Aufkleber verkaufen dürfte, für andere Dinge schon, oder?
hm, das würde ich mal ganz genau in einem Vertrag festhalten wo das so drin steht.
Muss ich das dann eigentlich anmelden, oder so? Ich bin Auszubildender
meines WIssens darfst Du so ca. 400 Euro verdienen ohne ein Gewerbe anzumelden, darüber müsstest Du das dann schon tun. Wobei könnte sein, dass das irgendwie als freiberufliche künstlerische Tätigkeiten gilt, und es da Sonderregelungen gibt.
In Deiner Steuererklärung musst Du es auf jeden Fall angeben, Tip: frag doch mal beim Finanzaamt nach, die sind zur Beratung verpflichtet. Natürlich kannst Du danach halt keine Hunde mehr schlafen lassen.
Vorlagen auf DIN A4 und nicht die Rechte.
Hm, Exklusivrechte müssen da schon erheblich teurer sein als die eigentlichen Aufkleber, vielleicht auch besser nach Auflage bezahlt. Ist schwer da was zu sagen. Vielleicht könntest Du von Deinen Arbeitsstunden es überschlagen, aber setz Deinen Stundensatz nicht zu niederig an.
Gruss
Marko
Hallo Marko,
Hm, Exklusivrechte müssen da schon erheblich teurer sein als die eigentlichen Aufkleber, vielleicht auch besser nach Auflage bezahlt. Ist schwer da was zu sagen. Vielleicht könntest Du von Deinen Arbeitsstunden es überschlagen, aber setz Deinen Stundensatz nicht zu niederig an.
Es ist halt so, dass es Exlusivnutzungsrechte für Aufkleber sind und
nicht allgemein, also doch ziemlich eingeschränkt.
Wegen den Arbeitsstunden: Die gesamte Dauer vom Zeichnen per Hand und
Scannen der Zeichnung bis zum Nachbearbeiten mit Pfaden am Computer?
Oder nur das Zeichnen selbst?
Was wäre denn ein zu niedriger Stundensatz, brauche einen Anhaltspunkt.
Danke für die Hilfe
Paul
Hallo,
das ist doch ganz einfach:
da wir ein vertrag gemacht, der die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte für eine Summe X für eine Zeit Y und eine Verwendungsart Z an den Rechteerwerber abtritt. Nach dieser Zeit muss neu verhandelt werden. War der Erwerber sehr erfolgreich, wird er verlöngern wollen. Das wird er aber nur sein, wenn die Entwürfe gut waren. Damit ist beiden geholfen. Als Draufgabe kann man dem Erwerber noch eine Option auf die Meistbegünstigung bei Neuabschluß einräumen, natürlich gegen Cash.
Ich würde mal für den Anfang auf dem Teppich bleiben für X. Eine Summe von 1.500 Euro erscheint mir angemessen für die Nutzungsdauer von 2 Jahren.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Hi,
Ich würde mal für den Anfang auf dem Teppich bleiben für X. Eine Summe von 1.500 Euro erscheint mir angemessen für die Nutzungsdauer von 2 Jahren.
dir ist klar, dass mir dieser Preis als Azubi und Neuling auf dem Gebiet
sehr hoch erscheint? ;)
Das ganze dann pro Zeichnung oder wie?
Schönen Gruß
Paul
Hallo Paul!
dir ist klar, dass mir dieser Preis als Azubi und Neuling auf dem Gebiet
sehr hoch erscheint? ;)
Das weiß der Interessent (du machst ja entsprechende Angaben auf deiner Site) und versucht es auszunützen. Lass dich also nicht übers Ohr hauen!
Im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte deine Frage würde ich diese mal im Juramail-Forum posten: http://www.juramail.info/forum/
Viel Erfolg,
Peter
Moin!
Hi,
Ich würde mal für den Anfang auf dem Teppich bleiben für X. Eine Summe von 1.500 Euro erscheint mir angemessen für die Nutzungsdauer von 2 Jahren.
dir ist klar, dass mir dieser Preis als Azubi und Neuling auf dem Gebiet
sehr hoch erscheint? ;)
Überlege, wie lange du an einer Zeichnung sitzt. Rechne einen Stundensatz von 50 EUR. Davon kann man gut leben, wenn man freiberuflich arbeitet und einigermaßen gut zu tun hat. Soviel solltest du kriegen, wenn du ein Bild erstellst und verkaufst.
Mal kurz ein Gedankenmodell: Du sitzt an einer Zeichnung 4 Stunden, also 200 EUR. Verkauft werden 25 Zeichnungen (ich gehe mal davon aus, dass nur die in deiner Galerie derzeit zur Disposition stehen). Also 5000 EUR. Wenn du die Bilder nicht komplett exklusiv verkaufst, wirst du diesen Betrag nicht kriegen können, denn es geht ja nur um die Verwertung als Aufkleber, und die auch noch zeitlich begrenzt. Man kann sich natürlich trefflich darüber streiten, wieviel Abschlag das ist, aber irgendwas zwischen 1500 und 300 EUR wird man wohl annehmen müssen.
Der Preis steigt, wenn du an einer Zeichnung durchschnittlich länger sitzt. Der Preis sinkt, wenn du nicht solch einen hohen Stundensatz geltend machen willst (aber bedenke, dass Künstler immer teuer sind und auch von irgendwas leben wollen).
Auch wenn du als Azubi bislang gering entlohnt wirst: Qualität hat ihren Preis. Verkauf dich nicht unter Wert. Alleine diese Anfrage beweist, dass du extrem positiv aufgefallen bist. Lass die Gegenseite vielleicht erst einmal ein Angebot machen - und bedenke, dass sie immer noch nach oben getrieben werden kann.
- Sven Rautenberg
Hallo
meines WIssens darfst Du so ca. 400 Euro verdienen ohne ein Gewerbe anzumelden
Nach Schweizer Recht sind es meines Wissens bis 100.000 Franken Umsatz. Wird "bei euch" wohl ähnlich sein.
Gruss
Michael