Hallo,
das ist doch ganz einfach:
da wir ein vertrag gemacht, der die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte für eine Summe X für eine Zeit Y und eine Verwendungsart Z an den Rechteerwerber abtritt. Nach dieser Zeit muss neu verhandelt werden. War der Erwerber sehr erfolgreich, wird er verlöngern wollen. Das wird er aber nur sein, wenn die Entwürfe gut waren. Damit ist beiden geholfen. Als Draufgabe kann man dem Erwerber noch eine Option auf die Meistbegünstigung bei Neuabschluß einräumen, natürlich gegen Cash.
Ich würde mal für den Anfang auf dem Teppich bleiben für X. Eine Summe von 1.500 Euro erscheint mir angemessen für die Nutzungsdauer von 2 Jahren.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
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