hallo achim,
ich wäre mit solchen meldungen vorsichtig - urheberrecht ...im Sinne des UrhG wäre es tatsächlich ein Verstoß. Aber nur, weil die Quellenangabe fehlte...
auch das stimmt leider überhaupt nicht; die quellenangabe alleine rechtfertigt eine verwendung nicht; zumindest nicht in dieser pauschalität!
mfg
mamue