Axel: Der gute alte Haftungsausschluss

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Hi Ueps,

ich denke mal, das ein Haftungsausschluss in gewisser Weise seine Daseinsberechtigung hat - wenngleich bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz dieser nichts nutzt. Er ist also kein Freifahrtschein.

Es ist z.B. möglich, das Du auf eine Seite mit Gästebuch, Forum oder ähnlichem verlinkst und gerade in diesem Gästebuch und/oder Forum irgendwelche linken Aktionen stattfinden.

Da Du nicht immer alle Inhalt von Dir angelinkter und von diesen Seiten wiedrum angelinkter Seiten im Kopf hast, würde ich einen Haftungsauschluss (am Besten im Impressum platziert) durchaus einbauen.

Sollten Dir aber Rechtsverstöße auf den angelinkten Seiten bekannt werden (oder sind diese offensichtlich - d.h. es kann davon ausgegangen werden, das Du davon Kenntnis hast), solltest Du diese Links im eigenen Interesse schnellstmöglich entfernen.

So ist zumindest meine Auffassung.

Ich habe hier auch noch eine mehr oder weniger dicke Schwarte, in der das bestimmt genau nachzulesen ist - aber die Zeit...

Mal der Titel:
Telekommunikations- und Multimediarecht, 4. Auflage 2002
ISBN: 3-423-05598-7
Preis: 14,95 EUR

Enthält u.A. folgendes:

Telekommunikationsgesetz,
Telekommunikations-Lizenzgebührenverordnung,
Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung,
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung,
Netzzugangsverordnung,
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen,
Teledienstegesetz,
Teledienstedatenschutzgesetz,
Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr,
Mediendieste-Staatsvertrag,
Gesetz ü.d. Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (Auszug),
Urheberschutzgesetz (Auszug),
Signaturrichtlinie,
Signaturgesetz und Signaturverordnung,
Preisangabenverordnung,
EG-Richtlinie über E-Geld-Institute,
Strafgesetzbuch (Auszug),
Ordnungswidrigkeitengesetz (Auszug),
Grundgesetz(Auszug)

Also eine durchweg nützliche Anschaffung.

Grüße

Axel