Hallo Peter,
gut, dass Du vorher fragst.
Zusätzlich zur technischen Fachliteratur solltetst Du Dir auch Literatur über das Markenrecht und seine Verwandten beschaffen.
Eine Domain kannst Du nicht verkaufen, weil sie dir gar nicht gehört. Du hast dich bestenfalls nur beim NIC regsitrieren lassen, dass Du sie benutzen möchtest und ins technische System (zuzusagen ins Internet-Telefonbuch) aufgenommen wirst.
Rechteinhaber am Namen der Domain ist derjenige, der sie aus
Hoheitsrecht
Markenrecht
Namensrecht
Titelschutz
? ...
für den Geschäftsverkehr nutzt. Über den Begriff des Geschäftsverkehrs kann man sicher in Zukunft noch trefflich streiten, denn bisher würde er meistens so ausgelegt, dass jemand, der einen Gewerbebetrieb unter dem Namen führt bessere Rechte bekam, als derjeneige der "nur so hieß". Allerdings benötigt derjenige, der "nur so heißt", also "Privatperson" ist seinen Namen durchaus für den Geschäftsverkehr. Er unterschreibt schließlich damit.
Wenn Du eine Domain nun also rechtswirksam "verkaufen" willst, musst Du eine Methode finden, die Rechte an der Nutzung des verwendeten Namens im Geschäftsverkehr nachzuweisen und diese zu übertragen.
Jeder andere "Verkauf" von Domains wäre sittenwidrig und abmahnfähig, wenn nicht sogar Betrug.
Liebe Grüße aus Braunschweig
Tom