Hi Tom,
[...]
für den Geschäftsverkehr nutzt. Über den Begriff des Geschäftsverkehrs kann man sicher in Zukunft noch trefflich streiten, denn bisher würde er meistens so ausgelegt, dass jemand, der einen Gewerbebetrieb unter dem Namen führt bessere Rechte bekam, als derjeneige der "nur so hieß". Allerdings benötigt derjenige, der "nur so heißt", also "Privatperson" ist seinen Namen durchaus für den Geschäftsverkehr. Er unterschreibt schließlich damit.
Hey, das ist cool. Ich muss mich also nicht beilen, "www.fabiantranschel.de" zu registrieren, da ich der einzige Mensch auf diesem Planten bin, der so heißt, habe ich die Exklusivrechte per natalem oder wie?
Grüße, Fabian