Robert: Abmahnung auf unbezahlte Website???

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Die Frage ist, welche Vertragsform Ihr miteinander vereinbart habt.

1.) Kaufvertrag
2.) Werkvertrag
3.) Dienstvertrag

1.) Sicher nicht, da das Layout kein Standartprodukt ala
    www.livingnet.de ist.
2.) Bei einem Werkvertrag schuldest Du dem Kunden das Werk.
    Er kann solange Besserungen fordern, bis es seinen Vorgaben
    (siehe Vertrag / Pflichtenheft) entspricht und muß auch erst
    am Ende zahlen. Es ist anzunehmen, dass diese Vertragsform
    vorliegt, wennn ihr im Vorfeld einen Festpreis pro HTML-Seite
    oder für den kompletten Webauftritt vereinbart habt.
3.) Dienstvertrag: Du Schuldest dem Kunden nur die Dienstleistung
    (Erstellen von Webseite) und bekommst von dem Kunden einen
    vereinbarten Tagessatz (bzw Stundenlohn). Dann schuldest du
    zwar die Dienstleistung, aber der Kunde muß jede Nachbesserung
    bzw nachträgliche Erweiterung bezahlen.

siehe auch http://www.heise.de/ct/inhverz/search.shtml?T=vertragsgestaltung

In deinem Fall gehe ich von 2. aus. D.h. du hast kein Recht die Seite
zu sperren. Er hat hingegen das Recht erst zu Zahlen, wenn alles
nach seinen Wünschen ist.

Gruß Robert

PS: Für die Zukunft schlage ich einen Mix vor, in dem
Abschlagszahlungen vereinbart werden. Z.B.
 1. Abschlagszahlung: Grundberatung
 2. Abschlagszahlung: Konzeption
 3. Abschlagszahlung: Prototyp
 4. Abschlagszahlung: Endprodukt
 5. Abschlagszahlung: Einweisung / Schulung