3.) Dienstvertrag: Du Schuldest dem Kunden nur die Dienstleistung
(Erstellen von Webseite) und bekommst von dem Kunden einen
vereinbarten Tagessatz (bzw Stundenlohn). Dann schuldest du
zwar die Dienstleistung, aber der Kunde muß jede Nachbesserung
bzw nachträgliche Erweiterung bezahlen.
Nicht zwingend...
Gibs inzwischen ein paar Grundsatzurteile.
Wenn der Autraggeber der Meinung ist dass die Zeit nicht zur Zweckerfüllung eingesetzt wurde kann er auch hier kürzen.
Sind aber juristische Spitzfindigkeiten.
Also noch einen schönen Tag.
Tom