hi
Wichtig ist zunächst der Besucher, die Kommunikation, und nicht das w3c.
was sich idr. nicht ausschließt - von deinem Lieblingsbrowser mal abgesehen
Nun wird aber die Forderung nach der Zugänglichkeit von Seiten, auch
durch Behinderte, wohl 2005 Rechtsgut (hoffe dass ich das richtig
erinnere) zumindest für Seiten öffentlicher Institutionen, und was
sollte dafür der Maßstab sein wenn nicht Normen des w3c.
2005? Na die sind ja fix.. WOW
Grüße aus Bleckede
Kai