Hallo Bio,
keineswegs - lies mal im Juramail-Forum.
1.) Dem Löschungsantrag ist zwar stattgegeben, aber binnen eines Monats kann Widerspruch erhoben werden. Wenn das getan wird - und Herr Freiherr von Gravenreuth hat ja schon angekündigt, dass er seiner Mandantin dazu raten wird -, wird die Löschung überprüft, was zur Folge hat, dass
2.) das Verfahren weitergeht und die Löschung nicht wirksam wird. Das führt dazu, dass
3.) die Marke "Explorer" weiterhin wie eine eingetragene Marke behandelt wird und
4.) Herr Freiherr von Gravenreuth weiter abmahnen kann, wenn seine Mandantin das möchte und zwar
5.) so lange, wie das Verfahren bis zur endgültigen Löschung der Marke dauert, was
6.) locker seine zwei Jahre dauern kann (siehe Webspace).
Nein, ich fürchte, er wird nicht toben, der Freiherr sondern seiner Mandantin raten, munter weiter die Marke "Explorer" zum Abmahnen zu nutzen. Abgesehen davon hat die Symicron für den Fall, dass der "Explorer" tatsächlich gelöscht wird, die phonetisch gleiche Marke "Explora" eingetragen. Was das wohl zu bedeuten hat?
Leute, freut euch nicht zu früh. Ist nicht ein Millionär da, der diesem Spuk ein Ende machen kann?
File Griese,
Stonie