Julian Hofmann: Impressum - allg.

Beitrag lesen

Hallo Michael,

in der Rechtsprechung ist oft nicht nur der physikalische Standort entscheidend, sondern ebenso der Aufenthaltsort der Nutzer der Seite. Ggf. könnte also das Angebot durchaus auch unter deutsches Recht (vgl. weiter unten) fallen.

Beispiel:
Du betreibst eine Firma in Japan, die vorzugweise Kuckucksuhren für den Verkauf an japanische Firmen herstellt, hostest deien Seiten in japanisch aber in der Schweiz. Wäre doch unsinnig dann plötzlich nach schweizer Recht zu verfahren, oder?

Grüße aus Würzburg
Julian