Sönke Tesch: Informationen des Besuchers

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ich möchte gerne auf meiner Homepage folgende Daten meiner Besucher wissen:

Es gibt hierzulande eine Sache namens Datenschutz und die besagt unter anderem auch, daß es Dich absolut garnichts angeht, was andere Leute machen.

Möchtest Du, daß Dir jemand ungefragt beim Zeitunglesen ständig über die Schulter schaut und mitzählt, wie oft Du eine Zeitung liest, wann Du das letzte Mal eine Zeitung gelesen hast, welche Seiten Du gelesen hast und ob Du Dir nach dem Toilettengang die Hände wäscht?
Doch sicher nicht. Also tu es auch Deinen Besuchern nicht an.

Wenn es Dich interessiert, ob, wann, wie oder warum jemand regelmäßig bei Dir vorbeischaut (was ich gut nachvollziehen kann), dann hast Du _vor_ der Datenerhebung zu fragen, ob diese Personen überhaupt damit einverstanden sind.
Und die Leute, die damit einverstanden sind, sind übrigens in der Regel auch bereit, Dir noch deutlich interessantere Ding über Deine Seiten zu erzählen als nur "Ich war schon zweimal da".

Noch'n paar Paragraphen dazu aus dem Mediendienstestaatsvertrag, III. Abschnitt, Datenschutz (http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html):

§ 12 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
(5) Die Gestaltung und Auswahl technischer Einrichtungen für Mediendienste hat sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 13 Datenschutzrechtliche Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Mediendiensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

§ 15 Nutzungs- und Abrechnungsdaten
(1) Der Anbieter darf personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von Mediendiensten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist,
  1. um dem Nutzer die Inanspruchnahme von Mediendiensten zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder
  2. um die Nutzung von Mediendiensten abzurechnen (Abrechnungsdaten).

§ 16 Auskunftsrecht des Nutzers
(1) Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich beim Anbieter von Mediendiensten einzusehen.

Viel Spaß bei der Umsetzung :)

Gruß,
  soenk.e