Doch. UrhGB §12:
"(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. " (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/htmltree.html)
Aber was ist dann z.B. mit der Presseschau? Oder Zitaten in anderen Zeitungen, Untericht et cetera. Ich denke Teile zu zitieren geht schon in Ordnung. Aber das ist leider nicht meine Situation, da ich die _kompletten_ Artikel wiedergeben möchte (z.B. "zur Aktion >Bildungsbaden< gab es folgende Artikel in der lokalen Presse ...").
Grüße,
Peter