Hallo Peter, hallo Julian,
bei den Zeitungsartikel oder auch bei Beiträgen im Rundfunk sind ja auch nicht die Zeitungen etc. Rechtsinhaber, sondern die Autoren bzw. deren Arbeitgeber (dpa, ap, ...)
Ich weiß von einm freien Rundfunkjournalisten, dass er von einem Sender nicht leben kann. Wenn er den gleichen Bericht aber an 10 Stationen verkauft, dann gehts ihm richtig gut.
Peter hat es also mit zwei Ansprechpartnern zu tun: der Zeitung für das Layout. Wenn er den Artikel abschreibt, ist die Zeitung meistens draußen. Und dem Autor oder seiner Agentur. Und da siehts schlecht
aus.
Er müßte eigene Korrespondenten und Augenzeugen benennen, die ihm das Recht auf Verbreitung einräumen.
Gruß
Tom