Peter Kaufmann: Zeitungsartikel verwenden

Hallo,

ich habe vor Zeitungsartikel zu einem bestimmten Thema zu sammeln (dem Studenten Streik in NRW) und auf einer Webseite zu veröffentlichen.
Die Frage ist nun wie die rechtliche Situation aussieht. Reicht es den Namen der Zeitung mit Datum, Autor et cetera und einen Link zu dem Orginal mit dazu zu schreiben. Oder ist es überhaupt (rechtlich) nicht möglich die Artikel zu kopieren.
Die Artikel nur zu linken finde ich etwas unpraktisch, da Besucher dann jeweils erstmal die entsprechende Zeitungsseite laden und durchsuchen müssen was schnell zum Verlust des Überblickes  führt.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und wenn ihr aus NRW kommt geht auf die Demos!!!

Peter

  1. Hallo,

    ich habe vor Zeitungsartikel zu einem bestimmten Thema zu sammeln (dem Studenten Streik in NRW) und auf einer Webseite zu veröffentlichen.
    Die Frage ist nun wie die rechtliche Situation aussieht. Reicht es den Namen der Zeitung mit Datum, Autor et cetera und einen Link zu dem Orginal mit dazu zu schreiben. Oder ist es überhaupt (rechtlich) nicht möglich die Artikel zu kopieren.
    Die Artikel nur zu linken finde ich etwas unpraktisch, da Besucher dann jeweils erstmal die entsprechende Zeitungsseite laden und durchsuchen müssen was schnell zum Verlust des Überblickes  führt.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und wenn ihr aus NRW kommt geht auf die Demos!!!

    Peter

    hi,

    ich kenn mich zwar mit dem internet-recht nicht so aus, aber wenn du den artikel nicht umschreibst, abänderst und die originalquelle (datum, autor ...) angibts, kann keiner was dagegen haben. ich würde den zitierten abschnitt aber auf jeden fall in anführungszeichen setzen.

    gruss jessi

    1. Hallo,

      ich kenn mich zwar mit dem internet-recht nicht so aus,

      Hat damit auch wenig zu tun. Geht eher um das Urheberrecht - und das gilt überall.

      aber wenn du den artikel nicht umschreibst, abänderst und die originalquelle (datum, autor ...) angibts, kann keiner was dagegen haben.

      Doch. UrhGB §12:
      "(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. " (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/htmltree.html)

      Grüße aus Würzburg
      Julian

      1. Doch. UrhGB §12:
        "(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. " (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/htmltree.html)

        Aber was ist dann z.B. mit der Presseschau? Oder Zitaten in anderen Zeitungen, Untericht et cetera. Ich  denke Teile zu zitieren geht schon in Ordnung. Aber das ist leider nicht meine Situation, da ich die _kompletten_ Artikel wiedergeben möchte (z.B. "zur Aktion >Bildungsbaden< gab es folgende Artikel in der lokalen Presse ...").

        Grüße,
        Peter

        1. Hallo Peter,

          Aber was ist dann z.B. mit der Presseschau?

          Ups, stimmt irgendwo. Vielleicht ist im Presserecht da was anders. Evtl. einfach mal nachlesen (http://www.bundesregierung.de -> Dokumente -> Gesetze)

          ... Untericht et cetera.

          Also im Unterricht würde ich eher vermuten, dass es den Lehrern egal ist. Habt Ihr nie irgendwelche kopierten Seiten aus Büchern bekommen? Bin mir ziemlich sicher, dass da die Autoren nie dazu befragt werden.

          Aber mit dem UrhG ist's immer dasselbe: Entweder man macht sich's leict und tut, als es gäbe es das Gesetz gar nicht (machen die meisten wohl so), oder man informiert sich und legt sich zwangsläufig selbst zig Steine in den Weg (der korrektere Weg).

          Grüße aus Würzburg
          Julian

          1. Hallo Peter, hallo Julian,

            bei den Zeitungsartikel oder auch bei Beiträgen im Rundfunk sind ja auch nicht die Zeitungen etc. Rechtsinhaber, sondern die Autoren bzw. deren Arbeitgeber (dpa, ap, ...)

            Ich weiß von einm freien Rundfunkjournalisten, dass er von einem Sender nicht leben kann. Wenn er den gleichen Bericht aber an 10 Stationen verkauft, dann gehts ihm richtig gut.

            Peter hat es also mit zwei Ansprechpartnern zu tun: der Zeitung für das Layout. Wenn er den Artikel abschreibt, ist die Zeitung meistens draußen. Und dem Autor oder seiner Agentur. Und da siehts schlecht
            aus.

            Er müßte eigene Korrespondenten und Augenzeugen benennen, die ihm das Recht auf Verbreitung einräumen.

            Gruß

            Tom

  2. Moin!

    Die Frage ist nun wie die rechtliche Situation aussieht. Reicht es den Namen der Zeitung mit Datum, Autor et cetera und einen Link zu dem Orginal mit dazu zu schreiben. Oder ist es überhaupt (rechtlich) nicht möglich die Artikel zu kopieren.

    Es gibt das sogenannte Zitatrecht. Du kannst also einen kleinen Teil (wie klein, ist im Zweifel Entscheidung des Gerichts) eines Fremdwerkes innerhalb eines eigenen Werkes zitieren, mußt aber natürlich Quellenangaben machen, sonst ist es kein Zitat.

    Wenn du aber einen Pressespiegel machen willst, dann solltest du mit jeder einzelnen Zeitungsredaktion Kontakt aufnehmen und um Erlaubnis fragen. Ich würde schätzen, daß das komplette Wiedergeben eines Artikels eher kein Zitat mehr ist, und folglich das Urheberrecht greift.

    - Sven Rautenberg

  3. Moin,

    ich habe vor Zeitungsartikel zu einem bestimmten Thema zu sammeln (dem Studenten Streik in NRW) und auf einer Webseite zu veröffentlichen.
    Die Frage ist nun wie die rechtliche Situation aussieht. Reicht es den Namen der Zeitung mit Datum, Autor et cetera und einen Link zu dem Orginal mit dazu zu schreiben. Oder ist es überhaupt (rechtlich) nicht möglich die Artikel zu kopieren.

    Das läuft auf sogenannte Pressespiegel hinaus. Das gibt schon bei internen Kopien mit sehr eingeschränktem Verteiler (habe das in der Ministerialbürokratie eines nördlichen Bundeslandes mal miterlebt) Probleme. Das wird erst recht bei (Voll)Veröffentlichungen im Internet der Fall sein.

    Für Schulen etc. gibt es übrigens (pauschale) Regelungen hinsichtlich Urheberrecht bzw. GEMA etc.

    Die Artikel nur zu linken finde ich etwas unpraktisch,

    Huch? Genau diese Fähigkeit (verlinken anstatt "kopieren") ist ein, wenn nicht sogar _das_ Feature des WWW. :-)

    Viele Grüße

    Swen

    1. Hallo!

      Für Schulen etc. gibt es übrigens (pauschale) Regelungen hinsichtlich Urheberrecht bzw. GEMA etc.

      Gibt es dazu eine gute Internetquelle?

      1. Moin

        Für Schulen etc. gibt es übrigens (pauschale) Regelungen hinsichtlich Urheberrecht bzw. GEMA etc.

        Gibt es dazu eine gute Internetquelle?

        http://www.schulrecht-sh.de/texte/u/urheberrecht.htm ist zwar etwas älter, sollte aber hinsichtlich der "klassischen Medien" noch up to date sein.

        http://www.bildung-brandenburg.de/bbs/bug/j_schutz/tagung01/benstz.pdf reißt das Thema ebenfalls an, jedoch mehr aus WWW-Sicht.

        HTH

        Swen

      2. Hallo Stefan,

        Ansprechpartner dafür sollte die VG Wort sein: http://www.vgwort.de/dyna.php3?sp=59e51105fb&c=1&mp=. (Wenn der Link nicht klappt, das ist nur deren Kontakt-Seite.)

        Gruss, Thoralf

    2. Hy,

      Das läuft auf sogenannte Pressespiegel hinaus. Das gibt schon bei internen Kopien mit sehr eingeschränktem Verteiler (habe das in der Ministerialbürokratie eines nördlichen Bundeslandes mal miterlebt) Probleme. Das wird erst recht bei (Voll)Veröffentlichungen im Internet der Fall sein.

      dann werde ich mich wohl oder übel auf eine Linksammlung beschrenken müssen.

      Die Artikel nur zu linken finde ich etwas unpraktisch,

      Huch? Genau diese Fähigkeit (verlinken anstatt "kopieren") ist ein, wenn nicht sogar _das_ Feature des WWW. :-)

      stimmt schon, aber die Zeitungsseiten (gerade die der lokalen Presse) sind zum Teil so überladen und unübersichtlich, daß die eigentliche Information, nämlich der eine Artikel zum Thema Studiengebühren eher untergeht.
      Außerdem hätte man so die Artikel (z.B. die Angaben zur Größe einer Demo) gegenüberstellen und dazu Stellung nehmen können.

      Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben, für mich ist die Sache damit (leider) geklärt :-(

      Peter

  4. Hallo!

    ich habe vor Zeitungsartikel zu einem bestimmten Thema zu sammeln

    Die Frage ist nun wie die rechtliche Situation aussieht.

    Gute Frage. Um ehrlich zu sein, ich weiß es nicht, außerdem bin ich Österreicher. Aber ich denke, die betreffende Gesetzesstelle ist §49 UrhG.

    [http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#49]

    Die Stuttgarter Zeitung meint, sogar das Verlinken bräuchte eine Genehmigung. Das ist aber eher unwahrscheinlich, denke ich.

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/18814 (Frage 9)

    Zu gerichtlichen Entscheidungen (die ja in Deutschland im Gegensatz zu Amerika, was ich weiß, nicht für andere Gerichte bindend sind) in Deutschland (und Schweiz):

    http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh2a.htm

    vor allem:

    • "Kopieren von Zeitungsartikeln": Landgericht Hamburg, Urteil vom 2. Mai 1996, 308 O 88/96
    • Elektronischer Pressespiegel unzulässig: Urteil OLG Köln vom 30.12.1999, 6 U 151/99.
    • Elektronischer Pressespiegel unzulässig: Urteil Hanseatisches Oberlandesgericht vom 06.04.2000, 3 U 211/99;
    • Elektronischer Pressespiegel zulässig: LG München I, 1.3.2002, 21 O 9997/01

    und für die Schweiz:

    • Elektronischer Medienspiegel unzulässig: Zwischenentscheid des Appelationshofs des Kantons Bern vom 21. Mai 2001, Nr. I-0299/I/00 Luev/Bral

    Zu Österreich: http://www.ris.bka.gv.at/

    Ich habe hier keine direkt passenden Stellen gefunden.

    Aber wenn du dir nicht sicher bist - Urheberschaftsrecht, Markenrecht und ähnliches ist kein Spaß - im Zweifelsfall besser lassen :-)

    Natürlich stellt das nur eine kleine Recherche dar - sie muss nicht stimmen, ich hafte nicht, blablabla ;-)

    emu
    [...]

  5. Guten Abend,

    kurze und eindeutige Antwort. Es ist nicht möglich, die Texte 1:1 zu übernehmen. Das Zitatrecht schützt nur Zitate, keine Vollkopien. Andere Möglichkeiten, dem Autoren sein Urheberrecht oder dem Verlag (oder wem auch immer) das Leistungsverwertungsrecht zu beschneiden, kommen nicht in Frage. Auch eine reine Vervielfältigung für eine Bildungseinrichtung und für Bildungszwecke scheitert an der Veröffentlichung.

    Ich würde aber wirklich empfehlen, die Zeitungen zu fragen und ggf. anzubieten, ein 'In Zusammenarbeit mit' einzubauen.

    Gruss, Thoralf

  6. Hy!

    Soviele Privatseiten im www geben ganze Zeitungsberichte (oder sogar Musikstücke)wider. Sollte echt mal eine Zeitung erfahren dass deren Texte anderswo veröffentlicht werden, was sollten sie tun? Ich schätze mal keiner von ihnen wird gleich mit der Keule zuschlagen. Sie werden einen Hinweis schicken und ggf. abmahnen, oder? So schätze ich die Situation ein. Ausserdem beim widergeben ganzer Artikel hat die Zeitung ja keinen Nachteil sondern eher einen Vorteil. Ich "würde" Zeitungsberichte vorerst also widergeben. (Mach ich aber nicht, weil es nicht dem Zweck meiner Seite entspricht.