Davon aber ganz abgesehen: Im hier vorliegenden
Fall ist es definitiv nur eine einzige Datei, die
zur Auswahl steht - die Verhandlung fällt also
komplett weg.
keineswegs!
Daß nur eine einzige Datei verfügbar ist, heißt doch
noch lange nicht, daß diese auch tauglich im Sinne der
Verhandlung ist!
Ok, stimmt. Auch wenn die in diesem Fall einzige Prüfung ("Akzeptiert der Browser text/html?") nicht sonderlich schwierig sein dürfte.
Nur halte ich die Erklärung, das sei ressourcen-
schonender auf der Maschine, für nicht plausibel.
War wie gesagt auch nicht mein Hauptanliegen.
Gruß,
soenk.e