Hallo Stefan,
bei Gästebüchern sehe ich da in der Tat ein Problem,
... Bei Foren muß der Anbieter wohl auf die "Selbstheilungskräfte"
vertrauen, ...
Aha, und wo bitte ich jetzt mal rechtlich gesehen der Unterschied zwischen rechtwidrigen Inhalten in einem Gästebuch die nicht vom Betreiber stammen und Forumsbeiträgen rechtswidrigen Inhalts, die nicht vom Betreiber sind? Du hast jeweils Inhalte, die Du nicht selbst geschrieben hast, innerhalb Deines Angebots, die gegen Gesetze verstoßen. Warum sollte ein Gericht das einmal so und das andere Mal so sehen?
Klar, ein Forum zu überwachen ist übel (die geliebten Boards wohl noch übler *g*), aber bei einem Gästebuch seh ich kein Problem. Bei mir geht jeder Eintrag per Mail an mich - und abrufen tue ich mehr als einmal pro Woche (sollten kommerzielle auch).
Grüße aus Würzburg
Julian