Achtung: Gefährliches Urteil zu Gästebüchern
xwolf
- recht
Hi,
laut der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 20.06.2002 ist ein Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, dieses regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen.
Bei einer rein privat betriebenen Webseite reiche, nach Meinung des Gerichts, eine wöchentliche Überprüfung.
Es ist wohl anzunehmen, dass kommerziell eingestufte Webseiten -z.B. wenn dieseBanner einsetzen- in noch kürzen Zeiten überprüfen müssen.
Ebenso ist anzunehmen, daß selbige Begründung auch auf Foren und Boards Anwendung finden kann!
Als Folge dieser -meiner Meinung nach- dummen Entscheidung, sah ich mich gezwungen, die Beispielaufrufe der von mir kostenlos angebotenen Gästebücher, wegzumachen.
Ich bedauere diesen Schritt sehr und meine Empörung über dieses neuerliche Beispiel einer Rechtsprechung die fernab jeder Realität ist, ist entsprechend groß. Zumal gerade eine solche Entscheidung wieder gerade solchen Leuten Munition liefert, die Urteile und Gesetze nur zum eigenen Vorteil missbrauchen.
Ich fürchte in Zukunft wird sich das Web teilen zwischen hochglanzfolienähnlichen Firmenportalen, die durch anwaltliche Kriegsführung geschützt sind, Underdog-Webseiten, bei denen Netzkultur ausgelebt wird, aber derren Besitzer im ständigen Versteckspiel leben, und private Webseiten, derren Besitzer noch nicht die noble Aufklärung durch eine kostenbehaftete Abmahnung erlebten.
Ciao,
Wolfgang
Hi,
Korrektur und Anmerkung:
Das Urteil ist nicht von heute, sondern vom 16.05.
Heute wurde es veröffentlicht.
Eine Berufung vor dem OLG wurde abgewiesen.
Aktenzeichen: 4 O 106/00
Links:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-20.06.02-003/
http://www.justiz.rlp.de/cms/main.asp?URL=www.lgtr.justiz.rlp.de
Ciao,
Wolfgang
Hi Wolfgang,
laut der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 20.06.2002 ist ein Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, dieses regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen.
das liegt doch auf der Hand. Wenn mir jemand im Vorgarten ein Schild mit ungesetzlichen Inhalten aufstellt, muss _ich_ es auch räumen. Es gibt ja ohnehin die Möglichkeit, einen Eintrag erst zu prüfen, bevor er letztendlich sichtbar wird. Den Leuten ist einfach nicht bewusst, dass es _ihr_ Speicherplatz ist, auf dem sich evt. illegale Inhalte befinden. Wie sieht's in dem Zusammenhang eigentlich mit Gästebüchern bei Fremdanbietern aus? Wer haftet da?
Ich weiß, jetzt werden wieder Unschuldige zum Handkuss kommen, aber die umgekehrte Situation, dass jeder _alles_ publizieren kann, wenn es nur den Titel 'Gästebuch' trägt, ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei.
LG Orlando
--
SELF-TREFFEN 2002
http://www.rtbg.de/selftreffen/
http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html
Hi,
es geht nicht um das ob, was unstrittig ist, es geht um den
Zeitrahmen, der fernab von Verhältnismässig ist.
x <= 1 Woche bei privaten Seiten und wahrscheinlich y <= 3 Tage
bei kommerziellen Seiten ist viel zu eng.
Ist dir klar, was dies für die Diskussionsforen von vielen COmmunities bedeutet, die nur unter dusto laufen, den Usern was gutes zu tun, wo jedoch niemand bezahlt wird, aufzupassen?
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang
x <= 1 Woche bei privaten Seiten und wahrscheinlich y <= 3 Tage
bei kommerziellen Seiten ist viel zu eng.
Da stimme ich zu.
Und in Urlaub fahren kann dann gefährlich werden bei einer Homepage die nur ein Mann verwaltet.
Dann muß man wohl alle Foren und Gästebücher offline setzen.
Ist dir klar, was dies für die Diskussionsforen von vielen COmmunities bedeutet, die nur unter dusto laufen, den Usern was gutes zu tun, wo jedoch niemand bezahlt wird, aufzupassen?
Ja so nebenbei ist dann ein Forum nicht mehr zu verwalten.
Vor allem, wie erkennt ein Privatmensch in allen Fällen was nicht rechtens ist?
Jeder der auf einer Hompage ein wenig Interaktivität seiner Besucher zulässt, muß jetzt wohl mehr Zeit aufwenden als früher und noch einen Grundkurs in Recht belegen.
Salut,
Christoph
Hi,
ich suche jemand der KOSTENLOS
einmal in der Woche meine Sites begutachtet und prüft.
Es handelt sich nur um ca. 120 statische und 270 dynamische Websites.
Ausserdem sind da 3 Gästebücher sein, die zwar nur zu Testzwecken da sind, aber dennoch ca. 30 EInträge pro Tag haben können.
Außerdem hab ich auch ein Community-System, bei dem nur etwa 4000 registrierte User sind und etwa 200 Diskussionsforen auf denen täglich nur etwa zusammen 30 DinA4-Seiten geschrieben werden.
Also? Wer machst?
Bitte melden bei mir :)
Ach ja:
Da man dieser Person auch im Falle der Fälle Adminpassworte geben
muss, muss es natürlich eine vertrauenswürdige Person sein...
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich suche jemand der KOSTENLOS
einmal in der Woche meine Sites begutachtet und prüft.
frage doch mal FvG, der macht sowas sicher. Kann natürlich gut sein,
dass sich Deine Besucherzahlen anschließend stark dezimiert haben,
weil die Leute gerade mit irgendwelchen Abmahnungen zu kämpfen ;-)
Da man dieser Person auch im Falle der Fälle Adminpassworte geben
muss, muss es natürlich eine vertrauenswürdige Person sein...
hm ... also ich denke schon, dass er vertrauenswürdig ist, aber ein
ordentlicher Vertrag wäre bestimmt nicht verkehrt, sicher ist sicher.
Viele Grüße,
Stefan
Hallo Wolfgang,
Ist dir klar, was dies für die Diskussionsforen von vielen COmmunities bedeutet, die nur unter dusto laufen, den Usern was gutes zu tun, wo jedoch niemand bezahlt wird, aufzupassen?
bei Gästebüchern sehe ich da in der Tat ein Problem, es heißt ja
im Endeffekt, dass die sowas während einer längeren Abwesenheit
schließen muß, es könnte ja jemand was Illegales reinschreiben.
Bei Foren muß der Anbieter wohl auf die "Selbstheilungskräfte"
vertrauen, selbst überall lesen kann er ja kaum. Wenn jemand da was
Illegales reinschreibt, sollten die Leser es melden, wenn nicht,
wird das Forum wohl über kurz oder lang Geschichte sein.
Sicher ist es traurig, dass es so gekommen ist, aber Orlando hat
sicher nicht ganz unrecht, es kann ja auch nicht angehen, dass da
illegale Inhalte drinstehen und niemand muß was machen.
Diskutabel ist imho vielleicht noch der Zeitraum, aber da wird es
wohl mehr auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen.
Viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
bei Gästebüchern sehe ich da in der Tat ein Problem,
... Bei Foren muß der Anbieter wohl auf die "Selbstheilungskräfte"
vertrauen, ...
Aha, und wo bitte ich jetzt mal rechtlich gesehen der Unterschied zwischen rechtwidrigen Inhalten in einem Gästebuch die nicht vom Betreiber stammen und Forumsbeiträgen rechtswidrigen Inhalts, die nicht vom Betreiber sind? Du hast jeweils Inhalte, die Du nicht selbst geschrieben hast, innerhalb Deines Angebots, die gegen Gesetze verstoßen. Warum sollte ein Gericht das einmal so und das andere Mal so sehen?
Klar, ein Forum zu überwachen ist übel (die geliebten Boards wohl noch übler *g*), aber bei einem Gästebuch seh ich kein Problem. Bei mir geht jeder Eintrag per Mail an mich - und abrufen tue ich mehr als einmal pro Woche (sollten kommerzielle auch).
Grüße aus Würzburg
Julian
Hi,
Klar, ein Forum zu überwachen ist übel (die geliebten Boards wohl noch übler *g*), aber bei einem Gästebuch seh ich kein Problem. Bei mir geht jeder Eintrag per Mail an mich - und abrufen tue ich mehr als einmal pro Woche (sollten kommerzielle auch).
Und wieviel Besucher hat deine Site pro Tag?
Musst du dich nicht fürchten, daß es mal wirklich viele werden und du nicht mehr nachkommst zu lesen?
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Und wieviel Besucher hat deine Site pro Tag?
Dürften etwa 300 oder so sein. Ich weiß, nicht grad viel.
Musst du dich nicht fürchten, daß es mal wirklich viele werden und du nicht mehr nachkommst zu lesen?
Ab einer gewissen Zugriffszahl erachte ich ein Gästebuch nicht mehr als so notwenig. Bei großen Seiten würde ich es einfach abklemmen, da die Verbindung zwischen User und Betreiber eh (meist) nicht mehr so da ist, und das Gästebuch zur reinen Wutablass- und Werbeplattform wird.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hi,
Ab einer gewissen Zugriffszahl erachte ich ein Gästebuch nicht mehr als so notwenig. Bei großen Seiten würde ich es einfach abklemmen, da die Verbindung zwischen User und Betreiber eh (meist) nicht mehr so da ist, und das Gästebuch zur reinen Wutablass- und Werbeplattform wird.
Sehe ich genauso.
(Offiziell hab ich bereits seit 98 kein Gästebuch mehr... sondern nur noch die Demo-Guestbooks für die Skripten.)
Jedoch ist es naheliegend, dasss sich das Urteil auch auf
Foren und andere Benutzerbestimmte EInträge ausdehnt (oder darauf
durch skrupellose Anwälte ausgedehnt wird).
Was passiert mit COmmunities?
Ciao,
Wolfgang
Hallo,
Was passiert mit COmmunities?
Login-Zwang und bei Anmeldung muss per digitaler Signatur (wenn sie dann irgendwann mal soweit ist) bzw. per Ausweiskopie am Postweg die eigene Identität nachgewiesen werden. Wenn man dann scheiß baut kann ja sofort eins auf den Deckel gegeben werden und ggf. die Daten an die Staatsanwaltschaft weitergereicht werden.
Tja, das hat man eben von ein paar Idioten, die sich aufführen müssen wie die Axt im Wald. Viele werden aber wohl nie verstehen wie das internet funktioniert (z.B. dass auch Rausfiltern von bannern nur noch aufdringlichere Werbung fördert). Wir können uns wohl nur damit abfinden und unseren teil zur Medienerziehung leisten. Traurig aber wahr.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo Julian,
Aha, und wo bitte ich jetzt mal rechtlich gesehen der Unterschied zwischen rechtwidrigen Inhalten in einem Gästebuch die nicht vom Betreiber stammen und Forumsbeiträgen rechtswidrigen Inhalts, die nicht vom Betreiber sind? Du hast jeweils Inhalte, die Du nicht selbst geschrieben hast, innerhalb Deines Angebots, die gegen Gesetze verstoßen. Warum sollte ein Gericht das einmal so und das andere Mal so sehen?
nein, ich meinte damit nicht einen Unterschied vor Gericht, sondern
dass es bei Gästebüchern keine/kaum "Selbstheilungskräfte" gibt. In
einem Forum sollten die Teilnehmer selbst ein Interesse daran haben,
dass es das Forum auch noch in Zukunft gibt, bei einem Gästebuch ist
dieser Aspekt nicht/kaum vorhanden. Rechtlich gesehen dürfte es kaum
einen Unterschied machen. Wenn man natürlich ein stark frequentiertes
Gästebuch hat, dann kann es tatsächlich ein Problem sein, dann hilft
wohl nur noch die Abschaltung :-/
Viele Grüße,
Stefan
Hi Wolfgang,
laut der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 20.06.2002 ist ein Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, dieses regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen.
das liegt doch auf der Hand. Wenn mir jemand im Vorgarten ein Schild mit ungesetzlichen Inhalten aufstellt, muss _ich_ es auch räumen. Es gibt ja ohnehin die Möglichkeit, einen Eintrag erst zu prüfen, bevor er letztendlich sichtbar wird. Den Leuten ist einfach nicht bewusst, dass es _ihr_ Speicherplatz ist, auf dem sich evt. illegale Inhalte befinden. Wie sieht's in dem Zusammenhang eigentlich mit Gästebüchern bei Fremdanbietern aus? Wer haftet da?
Ich weiß, jetzt werden wieder Unschuldige zum Handkuss kommen, aber die umgekehrte Situation, dass jeder _alles_ publizieren kann, wenn es nur den Titel 'Gästebuch' trägt, ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei.
LG Orlando
Hallo Orlando,
ich bin bei solchen Urteilen, bei denen Geschädigte zu Tätern gemacht werden, immer etwas angewidert. Das erinnert mich immer ein wenig an zum Glück vergangene Zeiten. Aber so ganz frei sind wir ja heute noch nicht in diesem unserem Deutschland. (das ist nicht nationalistisch gemeint, sondern gitl für alle, die hier in firedlicher Gemeinschaft miteinander leben).
Wollen wir denn ein Volk von Denunzianten sein?
Was ist denn mit dem Lastwagenbesitzer, der die Kisten mit den rechtswidrigen Inhalten zu Dir hin bringt, auf der grpßen breiten Datenautobahn? Der hält sich schön raus und verdient noch daran.
Gruß
Tom
--
SELF-TREFFEN 2002
http://www.rtbg.de/selftreffen/
http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html
Hi Tom,
du zitierst gerne, gelle ;)
ich bin bei solchen Urteilen, bei denen Geschädigte zu Tätern gemacht werden, immer etwas angewidert.
Der für das Gästebuch -> Verantwortliche wird nicht zum Täter gemacht, sondern haftet für das, was sich auf seinem Speicherplatz befindet und das ist gut so. Über die Frist kann man streiten, ich empfinde sie ebenfalls als zu kurz.
Das erinnert mich immer ein wenig an zum Glück vergangene Zeiten.
Wie das? Könntest du das bitte näher erklären?
Aber so ganz frei sind wir ja heute noch nicht in diesem unserem Deutschland.
Und wie ist das zu verstehen? Sorry, aber ich weiß nicht, was du damit meinst.
(das ist nicht nationalistisch gemeint, sondern gitl für alle, die hier in firedlicher Gemeinschaft miteinander leben).
Gut, einigen wir uns auf "diesen Planeten". ;)
Wollen wir denn ein Volk von Denunzianten sein?
Was hat das mit einem Gästebuch zu tun?
Was ist denn mit dem Lastwagenbesitzer, der die Kisten mit den rechtswidrigen Inhalten zu Dir hin bringt,
Kommt darauf an, ob er von den Inhalten gewusst hat bzw. hätte wissen müssen.
BTW, ich habe mein Gästebuch auf "noindex,nofollow" gesetzt. Dadurch finden es Spammer nicht über Suchmaschinen - und wenn, bringt ihnen der Eintrag nichts. Die URI-Angaben sind desweiteren nicht anklickbar, da normaler Text. Seit dieser Änderung ist der Bedarf an Löschungen um gut 90% zurückgegangen, die Eintragungen selbst jedoch nicht. Trotzdem fliegt's in der neuen Version raus - interessiert ja keinen.
LG Orlando
--
SELF-TREFFEN 2002
http://www.rtbg.de/selftreffen/
http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html
Hallo,
<snrc info="Bitte nicht, Ernst nehmen!">
Beschreibung:
»» Laut der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 20.06.2002
»» ist ein Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, dieses
»» regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen.
Wir brauchen Sie dafuer. Sie sollen auf unseren Seiten
Taeglich die Foren und Gaestebuecher nach Juristisch
zweifelhaften Inhalten absuchen.
Unser Profil:
Wir sind eine Dynamische HTML und Internetfreak Community, und
wir haben ein aufkommen von geschaetzt 1500 - 2000 Postings
am Tag.
Ihr Profil:
Sie sollten eine Juristische Laufbahn hinter sich haben,
Gesunder Menschenverstand zaehlt nicht. (Am Besten bei so nem
Muenchener Anwalt den keiner mag, ganz gewiss Keiner bei uns. ;)
Praxis im Internet, und der Umgang mit den Programmiersprachen
Perl oder PHP, sind Ihnen nicht Fremd.
Bei HTML und JavaScript Kenntnissen wird Ihnen die Arbeit sogar
Spass machen.
Bitte schicken Sie Uns ein Posting mit Ihrer Bewerbung und evl.
Gehaltvorstellungen. (Gehalt wird auf Spendenbasis gezahlt)
die SELFHTML Forums Community
</snrc>
gruesse aus'm RuhrPott
jens mueller
Hi,
laut der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 20.06.2002 ist ein Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, dieses regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen.
Bei einer rein privat betriebenen Webseite reiche, nach Meinung des Gerichts, eine wöchentliche Überprüfung.
Es ist wohl anzunehmen, dass kommerziell eingestufte Webseiten -z.B. wenn dieseBanner einsetzen- in noch kürzen Zeiten überprüfen müssen.
Ebenso ist anzunehmen, daß selbige Begründung auch auf Foren und Boards Anwendung finden kann!
Als Folge dieser -meiner Meinung nach- dummen Entscheidung, sah ich mich gezwungen, die Beispielaufrufe der von mir kostenlos angebotenen Gästebücher, wegzumachen.
Ich bedauere diesen Schritt sehr und meine Empörung über dieses neuerliche Beispiel einer Rechtsprechung die fernab jeder Realität ist, ist entsprechend groß. Zumal gerade eine solche Entscheidung wieder gerade solchen Leuten Munition liefert, die Urteile und Gesetze nur zum eigenen Vorteil missbrauchen.
Ich fürchte in Zukunft wird sich das Web teilen zwischen hochglanzfolienähnlichen Firmenportalen, die durch anwaltliche Kriegsführung geschützt sind, Underdog-Webseiten, bei denen Netzkultur ausgelebt wird, aber derren Besitzer im ständigen Versteckspiel leben, und private Webseiten, derren Besitzer noch nicht die noble Aufklärung durch eine kostenbehaftete Abmahnung erlebten.
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich hatte gerade heute Besuch von einer Dame vom "Bund der Steuerzahler". SIe ist hier bei uns im Stadtteil auf Werbetour. Und fast alle meine Firmenkollegen hier im Stadtteil machen da mit. Ich konnte auch nicht nein sagen. Man bekommt ja sogar was dafür... Ddie Tipps in deren Internetforum sind wirklich git. Man kommt aber nur rein, wenn man Mitglied ist. Das bring mich auf zwei Ideen:
1. Machen wir ein "geschlossenes" Forum auf, so ähnlich wie der ADAC eins ist. Da düefen wir dann, so unter uns, ganz andere Sachen.
2. Gründen wir den Verband der Netzbenutzer. Die Statuten von SelfHTML sind soch schon ein Ansatz. Dann haben wir aber eine Lobby, können Musterprozesse führen und gewinnen, usw.
Vielleicht können wir dann die Browserhersteller auch verurteilen lassen, endlich "vernünftig druckbares HTML" zu implementieren (siehe Beitrag von Roithamer http://forum.de.selfhtml.org/?m=83218&t=14932.
Nimm meinen Beitrag nun bitte nicht zu ernst, sei aber gewiß, beim "Bund der Netzbenutzer" bin ich als Gründungsmitglied dabei.
Liebe Grüße
Tom
Hi,
Nimm meinen Beitrag nun bitte nicht zu ernst, sei aber gewiß, beim "Bund der Netzbenutzer" bin ich als Gründungsmitglied dabei.
Ich dachte eher, wir kaufen uns eine alte Bohrinsel außerhalb der Hoheitsgewaesser jedes Staates und rufen "SeaLand 2" (NO-Profit Sealand) aus :)
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich sehe das Urteil bei weitem nicht so eng wie Du. Man mag zwar über die Frist diskutieren können, aber spätestens bei einem Hinweis durch den Betroffenen oder nach einer angemessenen Frist halte ich diese Überprüfungspflicht für richtig.
laut der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 20.06.2002 ist ein Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, dieses regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen.
Insoweit richtig und begrüssenswert.
Bei einer rein privat betriebenen Webseite reiche, nach Meinung des Gerichts, eine wöchentliche Überprüfung.
Darüber mag man zwar streiten, aber es ist, was es gennant wird: Die _Meinung_ eines Landgerichts. Mit guter Begründung kann das ein anderes Gericht durchaus anders sehen. Ich persönlich würde für Privat-Personen 2-4 Wochen für ausreichend halten, für Firmen nur wenige Tage bis maximal eine Woche.
Ihr müsst aber mal aufhören, jedes kleine Urteil eines Landgerichts voller Panik zum Grundsatz-Urteil zu erheben. ;) So ist auch das Gerücht um das Hamburger LG-Urteil zur Linkhaftung entstanden.
Ebenso ist anzunehmen, daß selbige Begründung auch auf Foren und Boards Anwendung finden kann!
Und es ist wohl nicht verkehrt. Es gibt dafür ja wohl doch Moderatoren, oder nicht?
Als Folge dieser -meiner Meinung nach- dummen Entscheidung, sah ich mich gezwungen, die Beispielaufrufe der von mir kostenlos angebotenen Gästebücher, wegzumachen.
Warum? Keine Zeit für deine Homepage? ;)
Ich bedauere diesen Schritt sehr und meine Empörung über dieses neuerliche Beispiel einer Rechtsprechung die fernab jeder Realität ist, ist entsprechend groß. Zumal gerade eine solche Entscheidung wieder gerade solchen Leuten Munition liefert, die Urteile und Gesetze nur zum eigenen Vorteil missbrauchen.
Nun ja, wenn Du den vorliegenden Fall kennen würdest, wärst Du vielleicht anderer Meinung. Ich würde mich auch wehren, wenn über Wochen im Netz behauptet wird, ich wäre ein Betrüger. Es gibt tatsächlich Leute, deren Existenz von soetwas abhängt.
Ich fürchte in Zukunft wird sich das Web teilen zwischen hochglanzfolienähnlichen Firmenportalen, die durch anwaltliche Kriegsführung geschützt sind, Underdog-Webseiten, bei denen Netzkultur ausgelebt wird, aber derren Besitzer im ständigen Versteckspiel leben, und private Webseiten, derren Besitzer noch nicht die noble Aufklärung durch eine kostenbehaftete Abmahnung erlebten.
Nur wenn alle weiter jammern, aber keiner was unternimmt.
Hi,
ich sehe das Urteil bei weitem nicht so eng wie Du. Man mag zwar über die Frist diskutieren können, aber spätestens bei einem Hinweis durch den Betroffenen oder nach einer angemessenen Frist halte ich diese Überprüfungspflicht für richtig.
ACK. Wie ich unten schrieb, ist die Frist für mich erregend.
Bei einer rein privat betriebenen Webseite reiche, nach Meinung des Gerichts, eine wöchentliche Überprüfung.
Darüber mag man zwar streiten, aber es ist, was es gennant wird: Die _Meinung_ eines Landgerichts. Mit guter Begründung kann das ein anderes Gericht durchaus anders sehen. Ich persönlich würde für Privat-Personen 2-4 Wochen für ausreichend halten, für Firmen nur wenige Tage bis maximal eine Woche.
Zum Vergeich: Bei den Logs geht man davon aus, dass 3 Monate
eine angemessene Frist ist, ab der man diese dann löschen soll.
Ihr müsst aber mal aufhören, jedes kleine Urteil eines Landgerichts voller Panik zum Grundsatz-Urteil zu erheben. ;) So ist auch das Gerücht um das Hamburger LG-Urteil zur Linkhaftung entstanden.
Sorry, der Vergeich hinkt:
Das HH LG-Urteil ist nichtmal rechtskräftig! Hier dagegen wurde bereits die OLG-Berufung abgelehnt.
Ebenso ist anzunehmen, daß selbige Begründung auch auf Foren und Boards Anwendung finden kann!
Und es ist wohl nicht verkehrt. Es gibt dafür ja wohl doch Moderatoren, oder nicht?
Vorher wurde es von Rechtsanwaelten as ausreichend empfohlen, wenn
man Stichproben macht. Jetzt ist eine generelle Pflicht vorhanden.
Als Folge dieser -meiner Meinung nach- dummen Entscheidung, sah ich mich gezwungen, die Beispielaufrufe der von mir kostenlos angebotenen Gästebücher, wegzumachen.
Warum? Keine Zeit für deine Homepage? ;)
Die Homepage ist zu groß.
Nun ja, wenn Du den vorliegenden Fall kennen würdest, wärst Du vielleicht anderer Meinung. Ich würde mich auch wehren, wenn über Wochen im Netz behauptet wird, ich wäre ein Betrüger. Es gibt tatsächlich Leute, deren Existenz von soetwas abhängt.
Dafür gibt es aber schon Gesetze und es soll den Verursacher treffen.
HIer wurde quasi Rache geübt, weil der echte Verursacher nicht
mehr greifbar war.
Ich fürchte in Zukunft wird sich das Web teilen zwischen hochglanzfolienähnlichen Firmenportalen, die durch anwaltliche Kriegsführung geschützt sind, Underdog-Webseiten, bei denen Netzkultur ausgelebt wird, aber derren Besitzer im ständigen Versteckspiel leben, und private Webseiten, derren Besitzer noch nicht die noble Aufklärung durch eine kostenbehaftete Abmahnung erlebten.
Nur wenn alle weiter jammern, aber keiner was unternimmt.
Wir bei abmahnungswelle.de suchen noch händeringend um Leute, die mithelfen!
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang, hallo Forum,
Zum Vergeich: Bei den Logs geht man davon aus, dass 3 Monate
eine angemessene Frist ist, ab der man diese dann löschen soll.
Das sind Äpfel mit Birnen. Das eine sind persönliche Daten, das andere strafbare Inhalte. Das sind zwei grundverschiedene Dinge mit ganz verschiedenen Maßstäben
Im vorliegenden Fall sind die beleidigenden Text übrigens ausweislich min. 4 Wochen online geblieben.
Der entscheidende Satz im Urteil lautet übrigens: "Zumindest einer der Beklagten habe auch Kenntnis von dem Eintrag im Gästebuch gehabt."
Sorry, der Vergeich hinkt:
Das HH LG-Urteil ist nichtmal rechtskräftig! Hier dagegen wurde bereits die OLG-Berufung abgelehnt.
Das ist sachlich falsch! Die Berufung ist nicht abgelehnt, sondern mittels Versäumnisurteils zurückgewiesen worden! (16.05.2002, Az. 6 U 985/01) Die Beklagten haben demnach schlicht verpennt, Berufung einzulegen.
Und auch die vermeintlichen Stichproben schützen nicht davor, dass man regelmässig die Inhalte überprüfen muss. Die eine Woche ist auch wieder etwas, was hochstilisiert wird. Das ist eine richterliche Wertung, die in einem Nachsatz getroffen wird, nachdem die eigentliche Sachentscheidung schon begründet worden war. Es gibt also durchaus gute Gründe, warum es an anderer Stelle anders gesehen werden kann. Urlaub könnte zB ein solcher sein. Letztlich muss aber eine gewisse Kontrolle verlangt werden, sonst kann in einem Gästebuch stehen, was man will und jeder kann behaupten. 'Ich hab's nicht gesehen'.
Letztlich ist das betroffene Urteil auch eine Unterlassungsverpflichtung und kein Strafurteil, was auch einen kleinen aber feinen Unterschied macht.
Und bei aller Liebe, mal über ein Gästebuch zu schauen, ob da auffällige Einträge drin sind, ist nicht zuviel verlangt. Im vorliegend Fall stand die komplette Anschrift samt Beleidigung drin. Sowas kann man durchaus übersehen. Aber eine Pflicht, es wenigstens zu versuchen, so etwas zu verhindern, leite ich schon lange vor dem Urteil aus der Netiquette ab.
Gruss, Thoralf