Moin,
moin
jeder kennt sicherlich diese Hinweise:
ja, sicherlich
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat..."
Ist dieser Hinweis nun wirklich nötig? Eigentlich nicht oder?
ist soweit ich weiß nicht rechtskräftig, deswegen nicht notwendig...
was aber immer draufsollte ist ein Hafttungsausschluss, (Engl. Disclaimer, deswegen die _missverständnisse_), in dem u.A. steht, dass du nicht für eventuell auftretende schäden beim surfen aufkommst...
Greetz by MaNiAc
Fabian