Bongú!
Wusste gar nicht, dass man Airbags schonmal nachtraeglich einbauen konnte.
Ob das tatsächlich jemals so war, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Insofern war mein Vergleich vielleicht eher ein Gleichnis.
Dein Vergleich mit den Autoradios ist auch nicht schlecht, hat allerdings den Nachteil, dass die Ausgangslage (zumindest in dem von mir überblickbaren Zeitraum) in diesem Markt eine andere war:
Dank eines standardisierten Einbauschachtes passte früher quasi jedes Autoradio in jedes Fahrzeug. Heute geht der Trend dahin, dass man nur noch ein auf ein bestimmtes Fahrzeug abgestimmtes Autoradio bekommt.
Eine vergleichbare Analogie hat es auf dem Computermarkt nie gegeben. Mitnichten lief früher jedes Programm auf jedem PC.
'Airbag' erschien mir als besseres Vergleich, weil er ein innovatives neuartiges Produkt war, das für alle Autos eine nützliche Erweiterung war.
Falls es Airbags nie als Zubehör gegeben haben sollte, kann er allerdings nicht als Pendant zum Netscape Navigator dienen, wie von mir gedacht.
Für die weitere Fragestellung ist dies letzlich auch gleichgültig, weil sich der Vergleich auch mit Autoradios fortführen lässt.
Und warum klagt da keiner? Nun vielleicht, weil Opel die Radios immer noch nicht selbst herstellt, sondern sie von denselben Zulieferfirmen kauft, die andernfalls die Teile (bzw. andere Teile) direkt in den Handel bringen wuerden.
Die Frage, warum hier niemand klagt, beantwortet das m.E. nicht ausreichend. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei dieser Verquickung von Automobil- und Unterhaltungselektronikmarkt einige kleinere Autoradioanbieter auf der Strecke bleiben.
Insofern wäre hier eine Kartellrechtsklage erst Recht zu erwarten, da hier die Automobilhersteller ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Automobilmarkt dazu ausnutzen, Einfluß auf den Markt der Unterhaltungselektronik zu nehmen.
Dennoch habe ich von einer derartigen Klage bisher nichts gehört.
- Was stimmt an dem Vergleich nicht?
- Es werden Aepfel mit Birnen verglichen bzw. Software mit Autos.
Nicht ganz. ;-)
'Computer' mit 'Auto'
'PC' mit 'PKW'
'Microsoft' mit 'VW'
'Windows' mit 'VW Golf'
und eben
'Browser' mit 'Airbag' (oder auch 'Autoradio')
Den Begriff 'Software' hatte ich in meinen Vergleich, glaube ich, bisher nicht verwendet.
Das mag pingelig klingen, ist aber ein m.E. nicht unwesentliches Detail bei der Angelegenheit.
Die Computerwelt ist eine sehr modular angelegte Sache, im Gegensatz zu Autos. [...] (Und Microsoft ist nun auf dem besten Weg, Computer aehnlich unflexibel zu machen wie Autos.)
Full ACK.
Dies gilt auch für den letzten Satz. :-)
Nur: Was hat das alles mit der Fragestellung hinsichtlich des Kartellrechtsprozesses gegen Microsoft zu tun?
- Es wird davon ausgegangen, das in der Autowelt alles supertoll und richtig ist, so wie es ist,
Einspruch!
Davon gehe ich in keinster Weise aus.
Falls du dies bei mir herausgelesen hast, hast du mich gehörig missverstanden.
also muessen wir es bei Software genauso machen. Ich denke, ich habe gezeigt, dass man diese Annahme nicht rechtfertigen kann.
Einspruch!
Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass für beide Märkte, also Computerbranche und Automobilbranche, dieselben Gesetze gelten. (Wobei ich 'Gesetze' ausdrücklich wörtlich meine.)
Also sollten diese Gleichbehandlung in den Gerichtsurteilen widerspiegeln:
Also nochmal die Frage:
Scheinbar darf VW in seinen VW Golf serienmäßig einen Airbag einbauen, obwohl damit dieses Marktsegment für Zubehöranbieter komplett wegbricht.
Mit dem Vergleich 'Autoradio' könnte die Frage lauten:
Sind Autohersteller per Gesetz oder einer gleichwertigen Bestimmung verpflichtet, in ihre PKW genormte Einbauschächte für Autoradios einzubauen? Ich denke nicht.
Warum spricht man Microsoft das m.E. selbe Recht ab, Umfang und Eigenschaften seines Produktes 'Windows' selbst festzulegen?
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Ich glaube schon.
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Anmerkung:
Leider laufen hier im Forum zur Zeit zwei Threads zum selben Thema.
Ich würde vorschlagen, wir setzen die Diskussion zum Kartellrechtsprozeß
oben fort, da der dortige Thread näher bei diesem speziellen Thema
bleibt.
http://forum.de.selfhtml.org/?m=41954&t=7603
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Statt, eventuell gemeinsam, Ihre Energien in die Entwicklung eigener konkurrenzfähiger Produkte zu stecken, versuchen sie mit m.E. zweifelhaften Argumenten Microsoft die Rechte an deren Produkten streitig zu machen.
Den 'Open-Source'-Ansatz finde ich hier persönlich eher kontraproduktiv.
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt ueberhaupt nicht. Was hat Open Source mir dem Streitigmachen von Rechten zu tun?
Tröste dich. So wie ich es da geschrieben habe, verstehe ich es selbst nicht. ;-)
Da habe ich wohl den Satzbau nachträglich irgendwie umgestellt und dabei ist der Sinnzusammenhang zwischen den Sätzen verloren gegangen.
Wenn man den ersten Satz umdreht, wird, hoffe ich, verständlicher, was ich sagen wollte:
2. Versuch:
"Statt zu versuchen, Microsoft mit m.E. zweifelhaften Argumenten die Rechte an deren Produkten streitig zu machen, sollten Sie, eventuell gemeinsam, Ihre Energien in die Entwicklung eigener konkurrenzfähiger Produkte stecken. Den 'Open-Source'-Ansatz finde ich hier persönlich eher kontraproduktiv."
Anders ausgedrückt:
Microsoft spielt hinsichtlich Windows nicht mit offenen Karten.
Wenn ich aber jetzt mit offenen Karten spiele, werde ich die nächste Pokerrunde gegen Microsoft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder verlieren.
Wie siehst du das?
Sahha,
kerki