Hallo,
ich habe durch zufall von diesem Newsletter und E-Card Rechtsstreit gehört und bin deswegen jetzt etwas verunsichert...
Bei E-Cards ist das ein Problem (schau' Dir an, was Björn geschrieben hat) aber bei Newslettern muss man es nur richtig anpacken:
Wenn jemand einen Newsletter bestellen will, muss er ja seine Email angeben. An diese Email schickst Du erst mal eine Mail mit einem eindeutigen [1] Link, der zur Bestätigung dient und nach 48 h verfällt. Ohne dass der User auf diesen Bestätigungslink klickt, wird der Newsletter nicht abboniert. Dann schreibst Du in diese Bestätigungsmail noch einen Text rein à la "Wenn Sie diesen Newsletter nicht bestellt haben, ignorieren Sie diese Mail einfach." Am Besten die Bestätigungsmail ist eine relativ kleine Nur-Text-Mail, das findet am wenigsten Anstoß (bei potentiellen Opfern).
So bekommt jemand nur Deinen Newsletter, der ihn auch wirklich haben will.
Grüße,
Christian
[Rechtslaie <- das muss ich sagen, sonst könnte ich verklagt werden ;)]
[1] Mit eindeutig meine ich, dass der Link eine ID enthält, bei der man länger braucht, sie zu erraten, bevor sie verfällt.