Thomas Schmieder: wortmarkenregistrierung

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Hallo Bruder,

come sing the common song of love with me...

Scherz beiseite. Wenn Du noch nicht einmal bereit bist, die ca. 300 Euro für eine Grundeintragung zu bezahlen, dann wird auch kein Anwalt Lust haben, dich zu vertreten.

Einen Rat gebe ich Dir aber trotzdem: geh nicht zu einem "normalen Rechtsanwalt" sondern zu einer Patentanwalts-Sozietät. Da sollte mindestes einer von denen den Titel Dipl.Ing tragen und ggf. auch gar kein Anwalt sein.

Das Markenrecht ist zwar nicht so unbedingt technisch, aber es gibt eine menge Scheibtischhengste unter den Anwälten, die sich kaum anstrengen, keine Ahnung haben, aber trotzdem ihre volle Gebühr verlangen. Habe schon einige von denen (zwangsaweise) vorgeführt in markenrechtsdingen, obwohl ich selber Laie bin. Ds Patentamt war mir da sehr hilfreich.

Ich würde z.B. ruhig alle Klassen anmelden, die infrage kommen, um die Priorität zu wahren, aber erstmal nur eine Teilgebühr für die Grundeintragung überweisen. Die allgemeinen Versagensgründe werden dann geprüft und wenn es eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehung gibt, dann kannst due die restliche Anmeldung einfach verfallen lassen.

Eine Markenanmeldung berechtigt Dich aber noch lange nicht, den namen im Geschäftsverkehr zu nutzen, auch wenn es keine andere gleichlautetnde oder ähnliche Marke in unserem Rechtsbreich gibt.

Ich könnte Dir schon aus meiner Erfahrug berichten, dir aber keine Rechtsberatung geben.

Grüße

Tom