Christian: Markenrecht: Anwälte, Beratung, Erfahrung, Links gesucht

Hallo zusammen. Folgendes Problem. Ich will ein Projekt unter einem noch freien Domainnamen aufziehen. Der Name ist noch frei, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Name überhaupt zu schützen ist, ob es ggf. Überschneidungen mit anderen Firmen gibt (deutsch/englisch). Es geht insbesondere um die Frage: Kann ich mir einen Domainnamen (www.domain.com) schützen lassen. Kann ich die Domain benutzen, wenn ich mit eine Marke schützen lasse, in der der Domainname als Bestandteil vorkommt. Hat damit jemand Erfahrung oder kennt einen guten Markenrechtsanwalt bzw. am besten eine kostenlose Beratung. Die FAQ Seiten beim DPMA helfen mir nämlich nicht wirklich weiter. Deshalb mal die Bitte mir
-Links zu Artikeln, Anwälten, Beratungsstellen
-persönlichen Erfahrungen
zu posten. Im voraus schonmal ein recht herzliches Dankeschön.

  1. Hallo

    eine kostenlose Beratung darf es nicht geben, zumindest nicht von Anwälten!!!
    da du die marke dann auch nutzen musst etc. und das auf das produkt ankommt, mit welchem die marke in verbinung gebracht wird, solltest du dich in jedem fall professionell beraten lassen

    gruss

  2. Huhu Christian

    informiere Dich mal bei Deiner IHK vor Ort. Die bieten manchmal
    kostenlose (Erfinder-) Beratungen an.
    (z.B. in H jeden 1. Mi im M)
    Ich habe das mal in Anspruch genommen und es war tatsächlich recht  nützlich und informativ.

    Geschützte Marken kannst Du in entsprechenden Bibliotheken (CD-ROM-Kataloge) recherchieren.

    so far ...

    Viele Grüße

    lulu

    1. Hallo.

      Geschützte Marken kannst Du in entsprechenden Bibliotheken (CD-ROM-Kataloge) recherchieren.

      Recherche (Deutschland) ist kostenlos auch nach Registrierung über das DPMA möglich.

      Grüße aus Bayreuth
      Julian

  3. Danke schonmal. Nach geschützten Marken hab ich schon recherchiert, da gibt es ja evtl. deshalb Probleme. Ich habe aber gehofft, jemand kennt gute Links dazu, zB. zu Zeitschriften, ich glaub, die haben da auch manchmal ne Rechtsberatung für solche Fragen bzw. kennen gute Fachleute oder daß jemand nen guten Markenrechtsanwalt kennt.

  4. Hallo Christian,

    eigentlich wollte ich eben schreiben, wer was umsonst will, der muss auch nicht erwarten, dass er vernünftighe Leistung bekommt. Allerdings habe ich das bei Anwälten so erfahren müssen, dass sie trotz saftiger Honorarrechnung keine vernünftige Lesitung bringen.

    Ich warte seit zwei Jahren immer noch auf ein allgemeines Gutachten, was ich genau zu diesem Thema mal angefordert habe. Die Rechnung über den vereinbarten Betrag ist allerdings schon im Hause, nicht etwa als Vorschussnote sondern für die halbe Stunde Vorgespräch.

    Ich bin daher dazu übergegangen, solche Anfragen und Aufträge nur noch schriftlich zu formulieren. Der erste Satz in einem Schreiben lautet dann etwa immer: "Bitte führen Sie die nachfolgend beschrieben Kostenprüfung nur durch, wenn dadurch keine Kosaten entstehen..."

    Wenn Du nämlich einen Anwalt danach fragst, was das etwa kosten könnte, wenn er dich in der und der Sache vertritt, dann kann es leicht passieren, dass er für diese Auskunft schon eine Honorarforderung von 150Euro mitschickt. Das darf sich kein Handwerker leisten.

    Zum Thema:
    Domainnamen als solche kann man nicht schützen. Es herrscht die (fast) einheitliche Rechtsauffassung, dass die Domain nur ein technisches Mittel ist, den Geschäftsverkehr durchzuführen. Sie kann daher Rechte aus

    Markenrecht
    Namensrecht
    Titelschutz
    (UWG)

    abbilden.

    Namensrecht:
    Wenn Du ein Gewerbe betreibst, und in einem Deiner Geschäftszweige den namen in Geschäftsverkehr bringst, dann ist er breits geschützt. Der Schutz kann sich auf Deine Stadt, Region oder auch auf die ganze bunte Republik erstrecken, je nach dem, auf welche Verbreitung Dein Geschäft angelegt ist. Er muss dazu nur genügend Unterscheidungskraft besitzen und von niemand Anders in dem Schutzraum rekalamiert werden.

    Titelschutz:
    Titelschutz erwirbst Du automatisch, wenn Du eine öffentlich verbreitete Publikation mindestens vier mal im Jahr vertreibst. Er erstreckt sich über das gesamte bunte gebit der Republik.  Ein Onlinemagazin, in dem sich ständig etwas ändert, wäre also automatisch geschützt. Es wäre also möglich, wein magazin mit dem Namen "Der Jägermesiter", domain "jaegermeister" herauszugeben, ohne in Konflikt mit dem bekannten Kräuterlikör zu kommen. Hier habe ich jetzt vorausgestzt, dass Jägermeister nicht selbst eine regelmäßige Publikation herausgibt und Druckerzeugnisse unter diesem namen nicht markenrechtlich geschützt sind.

    Marke:
    Marken sind in 42 ( bin ich uptodate?) Klassen eingeteilt. In den Klassen werden jeweils diverse ausführliche Beschreibungen der zu schützenden Waren, Dienstleistungen, Farben, Klänge, (demnächst auch Gerüche??) geführt. Je genauer eine möglichst diffuse Beschreibung innerhalb der Klasse Deine Leistung beschreibt, desto besser ist nachher der Markenschutz. Dieses Paradoxon der diffusen Genauigkeit ist dann eben von der Kunst des formulierenden Patentanwaltes abhängig. Da gibt es wahre Künstler.

    Eine Grundanmeldung umfasst drei Klassen und kostet -> http://www.dpma.de Jede weitere Klasse, die du belegst, kostet extra Geld. Ein guter Tipp ist (sofern man Geld hat) nicht alle Klassen in in einer Markenanmeldung schützen zu lassen, sondern überschneidend in mehreren. Sollte Dir dann mal einer eine Marke unter dem Hintern wegschießen, dann hast Du immer noch die Nachbarmarke. Selbstverständlich können Löschungsklagen auch auf einzelne Klassen der Marke beschränkt bleiben. Wenn man schon klagt, wird man aber eine totale Beseitigung versuchen.

    Die reine Markenanmeldung kannst Du selber durchführen. Unter dem Link findest Du alles an Infomaterial. Eine erste Recherche ist inzwischen auch über das Internet möglich. man sollte aber immer darauf achten, dass man die Datenbankabfrage erstmal mit einer garaniert vorhandenen Marke füttert, da das System noch nicht ganz rund läuft. Dann erst die hoffentlich nicht enthaltene eigene eingeben.

    Jedes dieser rechte bricht nun (teilweise) die anderen. Das stärkste Recht ist aber fraglos die Markenanmeldung.

    Sollte jemand seine Produkte unter einem gewissen Namen vertreiben (nicht eingetragene Marke) und seinen Geschäftszweig nicht auch so nennen (also z.B Drops von der Firma Zückerli) dann kann man ihm durch eine Markenanmeldung auf Drops den Produktnamen streitig machen. Es gibt kein Vorbenutzungsrecht. Man muss dann nur darauf achten, dass ma nicht so tut, als wäre man er. Also die Drops müssen eine andere Form oder Farbe bekommen, sonst ist das ein Verstoß gegen das UWG und der wird richtig teuer.

    Noch ganz wichtig: Die bloße Anmeldung eienr Domain ist kein Schutz sondern ein (hohes) Risiko. Du musst dann schon etwas gewerbliches mit dem Namen machen, also "in Geschäftsverkehr bringen". Sonst bist Du extrem angreifbar. Die Domain selber musst du allerdings nicht benutzen für HTTP. Kannst ja auch Mail oder FTP damit machen oder sonstwas Sinnvolles.

    Ich hoffe, dass Dir dieser Exkurs weiter hilft. Es werden ja sicher noch ein paar Ergänzungen kommen.

    Liebe Grüße aus http://www.Braunschweig.de

    Tom

    1. Wow, danke schonmal für die Mühe. Leider sind immer noch alle Klarheiten beseitigt... ;-) So wie ich Dich verstanden hab, kann mir eigentlich jeder dazwischenfunken, der ein Problem mit meiner Webseite hat, vor allem, wenn er ne Marke anmeldet, egal ob ich das gewerblich mach (was ich übrigens tue) oder nicht. Also komme ich nicht umhin, mir ne Marke zu sichern, wenn ich Dich richtig verstehe. Jetzt nur die Frage, wie ich da rankomme. Also ich gehe fest davon aus, daß ich mit dem Domainamen allein als Name (also einfach das Wort) nicht durchkomme, wenn ich ihn allerdings mit "Ballast" ´beschwere, sprich vorn oder hinten noch ein Wort oder mehrere anhänge, hab ich dann Chancen? Und: Kann ich dann auch die Domain gefahrlos nutzen, ohne das zusätzliche Wort mit nehmen zu müssen? Und nochwas: Die Domain an sich. Meine Recherche hat ergeben, daß es denselben Namen in deutsch als Zahl gibt, ich würde englisch nehmen und als Wort schreiben (also: es gibt schon wort 13; ich würde nehmen: wort thirteen) Hat da jemand Erfahrung, klappt das? Und, was haben die Klassen damit zu tun? Wenn ich nicht in derselben Klasse bin, hab ich dann Chancen? Und vor allem: Wo finde ich eine vollständige Auflistung der Klassen? Ich hab zwar beim DPMA geschaut, aber immer nur Teile von Listen gefunden.
      Danke schonmal für die Hilfe.

      1. Wow, danke schonmal für die Mühe. Leider sind immer noch alle Klarheiten beseitigt... ;-) So wie ich Dich verstanden hab, kann mir eigentlich jeder dazwischenfunken, der ein Problem mit meiner Webseite hat, vor allem, wenn er ne Marke anmeldet, egal ob ich das gewerblich mach (was ich übrigens tue) oder nicht.

        Nee, nee. Wenn Du eine gewerbliche Webseite unter dem Namen eines deiner Geschäftszweige betreibst (muss also nicht der "Firmenname" sein, sondern der in Geschäftsverkehr gebrachte Name des Geschäftszweiges. Kannst also mehrere haben), dann genießt diese Bezeichnung Namensschutz. Der wird auch nicht von einer Marke gebrochen. Es kann aber sein, dass derjenige mit der Marke den Namen anderswo, wo ihr Euch nicht stört, dann auch benutzt. Da darfst Du dann nicht mehr. Also späterer Umzug Deiner "Enklave" führt dann zum Konflikt. Es sei denn, Dein Geschäftszwei war von vornherein erkennbar und von seiner Art her auf bundesweite Ausbereitung ausgelegt. Dann könntest Du auch gegen die marke vorgehen, wenn sie später kam.

        Also komme ich nicht umhin, mir ne Marke zu sichern, wenn ich Dich richtig verstehe. Jetzt nur die Frage, wie ich da rankomme. Also ich gehe fest davon aus, daß ich mit dem Domainamen allein als Name (also einfach das Wort) nicht durchkomme, wenn ich ihn allerdings mit "Ballast" ´beschwere, sprich vorn oder hinten noch ein Wort oder mehrere anhänge, hab ich dann Chancen?

        Die Marke darf keinen Allgemeinbegriff vereinnahmen (Freihaltungsbedürftigkeit) und darf keine beschreibende Wirkung haben. Anderseits soll sie vielleicht zum Ausdruck bringen, was du tust. Das ist eine Gratwanderung. Man hat mit z.B. die Marke "regio38" für Unterricht und Datenbank-Publikationen abgelehnt, weil sie einen "regionalen Bezug", der freihaltungsbedürftig wäre, stören würde. Für eine weitere Klasse ist sie jedoch eingetragen. Das ganze Verfahren läuft noch; jetzt seit über zwei Jahren.

        Zieh dir die Formulare von http://www.dpma.de. Lies sie aufmerksam durch und frag dann wieder. Hier gibts genug Leute, die weitaus kempetenter sind als ich und Dich dann auf gezielte Fragen auch ihre dazu passenden Erfahrungsberichte verweisen können.

        Und: Kann ich dann auch die Domain gefahrlos nutzen, ohne das zusätzliche Wort mit nehmen zu müssen? Und nochwas: Die Domain an sich. Meine Recherche hat ergeben, daß es denselben Namen in deutsch als Zahl gibt, ich würde englisch nehmen und als Wort schreiben (also: es gibt schon wort 13; ich würde nehmen: wort thirteen) Hat da jemand Erfahrung, klappt das? Und, was haben die Klassen damit zu tun? Wenn ich nicht in derselben Klasse bin, hab ich dann Chancen? Und vor allem: Wo finde ich eine vollständige Auflistung der Klassen? Ich hab zwar beim DPMA geschaut, aber immer nur Teile von Listen gefunden.

        http://www.dpma.de/formulare/formular.html
        http://www.dpma.de/formulare/marke.html
        http://www.dpma.de/formulare/w7005.dot
        http://www.dpma.de/formulare/w7005hilfe.dot
        http://www.dpma.de/formulare/suchen.html
        http://www.dpma.de/formulare/w7005tipps.html

        So, nun müsstest Du aber in Gang kommen.

        Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

        1. Danke Dir, hab inzwischen auch mit meiner IHK Kontakt aufgenommen und mir die Klassen besorgt. Werds jetzt mal durchgehen.

  5. Hallo,

    hier ein paar Links:

    http://www.dpma.de/
    http://www.markengrabbing.de/
    http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/minhaber-ansprueche.htm
    http://www.domain-recht.de/
    http://www.domain-recht.de/anwalte/
    http://transpatent.com/gesetze/marken.html
    http://www.pkds.net/mar.htm

    Anwälte:

    http://www.netlaw.de/
    http://www.jbb-berlin.de/html/?page=leistung_2&menue=2.1.leistung_2
    http://www.advocatus.de/heng/
    http://www.rossenhoevel.de/
    http://www.stroemer.de/anwaelte/stroemer/
    http://www.weinknecht.de/

    Grüße,

    Sebastian

    1. Danke für die Links, scheinen recht interessante Infos mit bei zu sein, muß jetzt ersmal lesen... ;-)