Thomas Schmieder: Hilflos ausgeliefert

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Hallo,

wenn die Einwilligung zum Wechsel (KK) nachweisbar abgesandte wurde (mindestens Einschreiben/Rückschein, besser örtlichen Gerichtsvollzieher beauftragen) dann liegt hier "Geschschäftsführung in fremdem Auftrag ohne Auftrag" vor und das berechtigt dich zjm (pauschalen) Schadenersatz und deinen Anwalt vorher nochmals zur kostenpflichtigen Abmahnung.

Wenn Du den richtigen Anwalt hast, dauert die Einwilligung in den KK keine drei Tage mehr.

Grüße

Tom