Chräcker Heller: Gravenreuth gegen Bundeskanzler?

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Hallo,

so, jetzt habe ich ein wenig mehr "quergelesen" und komme mal wieder an den Punkt, an dem ich, wie so oft bei solchen Abmahnaktionen, zugeben muß, daß ich bestimmte Argumentationsketten des Abmahners nachvollziehen kann. Bestimmte Grundsatzüberlegungen über die Frage der "Mitstörerhaftung" kann ich nachvollziehen. Das grundlegende Problem, daß ich gerade bei HvG und ähnliche Abmahnanwälte habe ist, daß es hier kaum um die reine Klärung einer Rechtsfrage geht, einer Rechtsfrage, die vielleicht wirklich eine Wichtigkeit für das reibungslose miteinander leben der Mitglieder eine Gesellschaft hat. Der eingeschlagene Weg des Abmahnens führt ja nicht zu mehr Rechtssicherheit für eben harmlose Dienstanbieter wie E-Cardanbieter, sondern erst einmal (was an sich nichts falsches ist) zur durchsetzung einer Unterbidung der Störung und (hier wirds verdächtig) zum Gelderwerb. Denn ich nehme ja mal an, daß die Abmahngebähren hier nicht gespendet werden.

Es bleibt also mal wieder die (Aus)nutzung eines Systems, daß zur Sicherung des anständigen Umganges von Menschen untereinander gedacht ist, zur schnöden Profitmaximierung. (und damit stellen sich die entsprechende Akteure für mich mal wieder freiwillig außerhalb des Schutzrechtes eben dieser Gesellschaft)

Und das, hier zugebenermassen noch nicht, aber bald kommend, auf Kosten der kleinen. Die, die laut HvG immer nur die einzigen sind, die laut aufschreien, die das aber vielleicht auch machen, weil ihre Portokasse etwas kleiner ist und die Rechtsabteilung auch nicht wirklich stark ist. Das zu verstehen bedarf natürlich etwas mehr Nähe zur Gesellschaft.

Chräcker

http://www.Stempelgeheimnis.de