Hallo,
nach den vielen neuen Hinweisen auf die Abmahnungen z.B. gegen die Parteien und ihre Vorsitzenden:
Wann wird man eigentlich zum Mitstörer?
Hier wurde doch bemängelt, dass etwas unterlassen wurde, nämlich ein Kontrolle durchzuführen.
Die Grußkarten wurden von den selben Personen angeboten, die auch die technische Möglichkeit zum Versand bereit gestellt haben. Wenn also die Deutsche Post AG in ihren Filialen Postkarten verkauft, die man dann gleich dort versenden kann, ist sie dann auch Mitstörer?
Wenn es die Bundesregierung unterlässt, die Absenderkennung für eMails nachvollziehbar vorzuschreiben, sit sie dann schon Mitstörer? Sie hatr es versäumt eine in einem anderen Gesetz (UWG) vorgeschriebene Regelung genauer zu spezifizieren.
Ich spreche mich an dieser Stelle nochmals für eine Absenderkennung in eMails aus. Der ganze Werbe- und Pornomüll, für den "niemand zuständig" ist, muss aus dem Netz wieder verschwinden. Wer etwas zu sagen hat, sollte das auch dürfen, aber mit seinem Namen versehen. Die Anonymisierung hat schon immer zu Intrigen, Hass, Asoziallität (Wohnblocks) geführt. Das Verbot von Mail-Werbung unterstütze ich im übrigen nicht. Wenn sie mit Absender gekennzeichnet ist, kann ich mich ja direkt beschweren, danach sollte Ruhe sein. Wer keine Mails will, sollte nicht an diesem Dienst teilnehmen.
So, genug von der Seele geschreiben, jetzt bin ich sowohl auf die qualifizierten Antworten (Mitstörer) als auch auf Eure meinung gespannt.
Grüße
Tom