Chräcker Heller: Wann wird man zum "Mitstörer"?

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Hallo,

(alles wie immer jetzt nur Bauchmeinung eines Rechtslaien....)
"innerhalb" der "Logik" unserer Gesetzte kann ich diese "Mitstörerhaftung" schon "vom Prinzip her" nachvollziehen. Der Vergleich zur Post bleibt dadurch natürlich berechtigt. Für mich ist hier ein Vergleich zum Telefon und seinen Möglichkeiten zum telefonterror noch "griffiger".

Nun kann man aber, wenn man der jüngsten rechtssprechung folgen wollte, eben auch sagen: richtig, die telekom ist ein mitstörer und als solche zu belangen. Dann stimmt der vergleich, und "gewonnen" wurde daraus auch nichts. Insofern sind solche vergleiche zum "reinwaschen des Hirns" (mancher juristen) ganz nett, können aber auch nach hinten losgehen. Sie sind etwas ähnlich wie meine "hauende" 3-jährige tochter, die das damit begründet, daß andere aber auch hauen....

Auch bin ich immer vorsichtig, wenn mangelnde Technische Möglichkeiten oder "gewachsenes Status Quo" als Legitmitation eines Verhaltens angeführt wird. Entweder etwas ist "rechtens" oder eben nicht.

Eine wasserdichtere Personifizierung einer E-Mailadresse nützt auch nicht so viel, wenn man aus einem internetcaffe eben beim "E-Card-spaming" 500 mal eine E-mailadresse eines anderen als Absender eingibt.

Was mich im moment eher stört, ist die Tatsache, daß, seien wir doch mal ehrlich, wir kaum mit E-Cards oder newsletter zugespamt werden. Das stört vielleicht nur manche profilierungssüchtige Menschen, die es auch noch vorher geschaft haben, ihre beliebtheitsskala nach unten unendlich zu erweitern, sich immer außerhalb des Schutzrechtes einer Gesellschaft gestellt haben und nun weinen, daß man ihnen böses "tun" will. (Was an sich natürlich auch nicht richtig ist).... die wichtige frage, wie man technisch und rechtlich das wirkliche zumüllen mit Werbung verhindern kann, ist durch das Abmahnen nicht zu erreichen.

Chräcker