Hallo Stefan,
Das Dir wiederfahrene Unrecht kann ich sehr gut verstehen und auch Deinen Ärger darüber.
Du verkaufst Jemandem Dein Auto und schreibst ihm eine Rechnung. Das Auto wird von demjenigen inzwischen weiterverkauft, Deine Rechnung aber nicht beglichen.
Jetzt kommt der Knackpunkt des Ganzen: Darf/kann man rechtlich eine Sache verkaufen, die einem nicht gehört (weil ja noch nicht rechtmäßig erworben)? Auf den Rechnungen steht doch selbst bei Versandhäusern, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Also dürftest Derjenige das Auto doch nicht weiterverkaufen, bis er es Dir bezahlt hat?
Ich kenne wie gesagt Deinen Vertrag nicht.
Grundsätzlich steht es aber in den AGB der Versandhäuser drin, dass der Artikel bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentum des Versandhauses bleibt.
Du darfst aber nicht von einer Allgemeingültigkeit ausgehen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist eh wieder alles anders.
Was steht in Deinen AGB`s und in Deinem Vertrag?
Wenn dies so drinsteht dann geh zum Anwalt, dann ist Dein Risiko gleich Null.
Viele Grüße Tom