Andreas Korthaus: Rechnung nicht bezahlt, Seite im Netz, FTP gesperrt

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Hi!

Du verkaufst Jemandem Dein Auto und schreibst ihm eine Rechnung. Das Auto wird von demjenigen inzwischen weiterverkauft, Deine Rechnung aber nicht beglichen.

Jetzt kommt der Knackpunkt des Ganzen: Darf/kann man rechtlich eine Sache verkaufen, die einem nicht gehört (weil ja noch nicht rechtmäßig erworben)? Auf den Rechnungen steht doch selbst bei Versandhäusern, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt.

Ja, das steht da drauf _damit_ es als vereinbart gilt! Nicht "zur Info"...

Also dürftest Derjenige das Auto doch nicht weiterverkaufen, bis er es Dir bezahlt hat?

Naja das Problem ist wenn eine Sache dann schon weiterverkauft ist, und von dem 2. Käufer gutgläubig erworben wurde dann kann man dem das nicht einfach wegnehmen - er kann ja nichts dafür. Du hast auf alle Fälle Ansprüche gegen Deinen "käufer", aber nicht gegen den derzeitigen Besitzer der durch einen gutgläubigen Kauf vermutlich zum Eigentümer wurde.

Und ob der das dürfte, man darf nichts in seinem Namen verkaufen was einem nicht gehört. Und normalerweise geht das Eigentum erst über wenn Ihr beide Euch einig seid, Du Dein Auto übergeben hast und er  das Geld. Vorher gehört es normalerweise Dir, aber das ist eine etwas komplexere Materie, daher solltest Du auch zu einem Anwalt gehen.

Grüße
Andreas