dienstbaer: Rechnung nicht bezahlt, Seite im Netz, FTP gesperrt

Hallo,

ich hoffe, mit meiner Frage hier nicht falsch zu sein. Ich bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen Denkanstoß !

Ich habe als selbständiger, freier Webdesigner für eine Firma einen Auftritt erstellt (Programmierung und Design). Das ganze wurde über eine kleine Zwei-Mann-GmbH abgewickelt, die mich beauftragte, weil keiner dort des HTML mächtig war. Der Hauptauftraggeber hatte von meiner Existenz allerdings bis gestern keine Ahnung.

Jetzt wird's kompliziert: Vor etwa 8 Wochen habe ich die fertige Seite ins Netz gestellt - so, wie sie der eigentliche Kunde haben wollte. Kurz darauf dann die Rechnung mit dem vorher festgelegten Betrag an die GmbH geschickt.

Doch statt die Rechnung zu bezahlen, kamen immer wieder neue Änderungswünsche, die angeblich auf dem Mist des Kunden gewachsen waren.

Ich habe auf die Bezahlung der Rechnung bestanden, doch nichts. Man sagte mir, man könne erst zahlen, wenn der Kunde bezahlt habe. Und dieser bezahle erst, wenn weitere Änderungen vorgenommen würden - aber ohne eine höhere Vergütung für mich. Ich habe mich dazu nicht breitschlagen lassen, obwohl ich dringend auf dieses Geld angewiesen war/bin.

Letzte Woche nun wurde es mir zu bunt und ich habe deshalb ultimativ eine Überweisung der Rechnungssumme gefordert - unter Androhung , die Seite mit meiner Arbeit vom Netz zu entfernen, wenn dies nicht passiert.

Und jetzt entblöße ich mal meine Dummheit und Gutgläubigkeit:

Die Webseite hatte ich nach Absegnung bereits komplett auf den Webserver der Firma 1und1 aufgespielt, und zwar auf den Account des Haupt-Auftraggebers (weil ja seine Domain).

Die GmbH hat nun zwischenzeitlich die Zugansdaten geändert, so dass ich keine Möglichkeit mehr habe, die Seite vom Netz zu nehmen. Die Rechnung wird aber weiterhin NICHT beglichen.

Der Hammer kam, als ich mich mit dem eigentlichen Auftraggeber in Verbindung setze: Dieser sagte, er habe den Rechnungsbetrag bereits an die GmbH überwiesen und werde mich natürlich nicht unterstützen, da die Schuld bei der GmbH läge. Im Übrigen habe er zwar Änderungen in Auftrag gegeben, aber dafür auch ein Zusatzhonorar zahlen müssen.

Meine Frage nach dieser langen Vorgeschichte:

Gibt es eine Möglichkeit, wegen nicht lizenzierter Nutzung bzw. entstehender Verletzung des Urheberrechtes mit einer einstweiligen Verfügung den Provider dazu zu bringen, die Dateien vom Netz zu löschen, bis die Rechnung bezahlt wurde? Immerhin handelt es sich bis zur Bezahlung doch um mein Eigentum, oder nicht? Oder sieht jemand eventuell eine andere Verletzung/einen Tatbestand?

Eventuell gibt es eine andere Möglichkeit, die Daten zu sperren? Denn erst dann, so der Hauptkunde, würde es ihn betreffen und er Druck bei der GmbH machen - obwohl die Daten auf seinem Account liegen...

Ich bin am verzweifeln! Ich sehe, außer einem langwierigen Zivilprozess, nur die Möglichkeit, quasi mit Erpressung (kein Geld = keine Seite = GmbH hat Ärger mit Hauptkunde) an mein Geld zu kommen und muss dafür die Daten aus dem Netz bekommen!

Immerhin bin ich zwar auch reich geworden, aber leider nur an Erfahrungen ;-(

Gruß und Danke fürs laaaaaaange Lesen (und Antworten?) :-)
der dienstbaer

  1. Hallo,

    ich würde ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ist billiger als Klagen, und zeigt meistens Wirkung bei "Kunden". Google mal nach "Mahnverfahren" und informiere dich darüber.

    In Zukunft solltest du vielleicht eine Anzahlung fordern und die Webseite erst nach Bezahlung des vollen Betrages beim Kunden installieren.

    Viel Glück!

    Gregory

  2. Hallo,

    trösten wird es Dich nicht, aber mir ist ähnliches passiert.
    Ich habe für einen Schalgerfuzi eine Seite programmiert und einen geringen Pauschalpreis verlangt.
    Irgendwann hat er gemerkt, dass der Freund einer befreundeten Musicaltussi auch Seiten programmiert und das es für seine Karriere gut wäre, wenn er dem Typen Honig um den Mund schmiert und ihn für seine Site engagieren würde.
    Die letzte Zahlung von 25 ! hat er sich dann gespart. Das Passwort war ja geändert und ich hatte kein "Druckmittel" mehr.
    Man lernt fürs Leben!

  3. Hallo dienstbaer,

    da es sicherlich schon um ein paar Euro geht würde ich vielleicht dazu raten einen Anwalt zu konsultieren. Eine sogenannte Erstberatung ist noch für bezahlbares Geld zu bekommen:

    "...
    Hier sieht eine gesetzliche Regelung jedoch vor, dass im Rahmen einer "Kappungsgrenze" genannten Obergrenze die Maximalkosten für eine erstmalige Rechtsberatung bei (bis zum 31.12.2002 DM 350,00 plus Mehrwertsteuer)  180,00 plus Mehrwertsteuer liegen.
    ..." (Quelle: http://www.e-juristen.de/faq.htm)

    Die 180 sind eine Obergrenze. Die genaue Summe hängt vom Streitwert ab. Die genauen Kosten kannst Du aber auch einfach durch einen Anruf bei einem Anwalt rauskriegen. Der Anwalt weiss dann sicher genauer ob Du lieber ein Mahnverfahren einleitest oder eine Verfügung.

    Ansonsten stimme ich aber auch dem vorherigen Beitrag zu dass Du (falls Du nicht zum Anwalt willst) erstmal mit einem Mahnverfahren besser dran bist. Wenn die GMBH dann immer noch nicht zahlt kommt es sowieso zum Gerichtsverfahren.

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    Ich hoffe dass Du von der GMBH zumindest einen schriftlichen Auftrag
    mit Nennung der Auftragssumme und den Zahlungsbedingungen hast, oder?
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    Falls Du nichts schriftliches hast würde ich AUF JEDEN FALL EINEN ANWALT KONSULTIEREN da Du sonst beim Mahnverfahren schlechte Karten hast!!!

    Ciao
    Thomas Grötzner

    1. Hi!

      Anwalt würde ich auch auf alle Fälle machen. Wenn Du ordentlich gemahnt hast und irgendwie beweisen kannst dass Dir der Auftrag erteilt wurde und Du diesen erfüllt hast dann ist das kein Problem, da Dir derjenige dann auch solche Kosten ersetzen muss - vorausgesetzt er kann das. Daher würde ich mich erst von einem Anwanlt beraten lassen und danach den Anwalt mal nen Brief schreiben lassen, das wirkt manchmal Wunder. Im Prinzip kann der Anwalt zwar auch nicht viel mehr als Du selbst, aber

      a) hat er viel mehr Ahnung/Erfahrung
      b) zahlen viele Leute bei einem Brief von nem Anwalt recht schnell.

      Grüße
      Andreas

  4. Ich nehme mal an das du das ganze "schwarz" gemacht hast. Wenn nicht ist eh alles ganz einfach - du hast einen ofiziellen Auftrag von der Gmbh und hast das Geld nach Mahnung (die du noch schreiben mußt ) nicht bekommen -> Anwalt.

    Ich weiß nicht um welche summe es dabei geht und wie das risiko ist falls du das ganze schwarz gemacht hast das du das Gelt das dir die GmbH nach einer Klage gleich an den Finanzminister abgeben kannst weil er dir einen steuerbetrugsprozess anhängt. Aber eine kleine erkundigung über die rechtslage bei einem anwalt sollte kostenlos sein und dir weiterhelfen. Wenn du in Österreich bist gibts hier Hilfe und Rechtschutz in solchen Fällen: http://www.ombudsmann.at/

  5. Danke für die vielen Antworten!

    Ich verstehe zwar nicht, warum Netwing gleich davon ausgeht, dass das "schwarz" gemacht wurde. ;-) Nein, dem ist nicht so.

    Bisher bin ich immer ganz gut damit gefahren, zuerst immer an das Gute im Menschen zu glauben. Und werde es wohl auch weiter tun, nur mit mehr Vorsicht ;-) Allerdings muss ich adzu auch sagen, dass diese Vereinbarung vor rund 12 Monaten geschlossen wurde. Seit einigen Monaten mache ich meine Verträge mit AGB's und etlichen Absicherungsklauseln.

    Ich werde also einen Anwalt konsultieren, der mich in dieser Sache vertreten soll. Es gibt zwar nur eine mündliche Vereinbarung über die Summe, der Rechnung wurde aber nicht widersprochen. Dazu gibt es jede Menge eMail-Korrespondenz mit der GmbH.

    Ich habe das Geld mittlerweile sowieso erstmal "abgeschrieben" und nicht fest verplant, obwohl ich es natürlich gut brauchen könnte.

    Ich möchte aber einfach nicht, dass der Code, also die Seite, trotzdem im Netz benutzt werden, obwohl ich dafür kein Geld sehe, trotzdem die GmbH Geld bekommen hat...

    Man könnte ja sogar darüber nachdenken, ob es sich um einen Betrug im starfrechtlichen Sinne handelt, wenn man davon ausgeht, dass die GmbH von vornherein vorhatten, das Geld zu behalten, mich aber die Arbeit machen zu lassen.

    Vielen Dank nochmal!
    der dienstbaer

    1. Ich installiere beim Kunden immer ein PHP-Script, welches ich aufrufen kann und welches dann sämtliche Dateien und Verzeichnisse entfernt.

      Zahlt der Kunde nicht und hat seine Zugangsdaten geändert, führe ich das Script aus und die Seite ist weg - wenn er bezahlt hat, installiere ich sie ihm gerne wieder (die Installation zählt natürlich wieder als Stundenlohn, da ist er ja selber Schuld).

      Bisher hatte ich so einen Fall aber zum Glück noch nicht. Das Lösch-Script entferne ich von seinem Server, sobald er bezahlt hat.

      Grüsse
      Lars

      1. Hi Lars,

        klasse Idee!!!

        Wahrscheinlich interessiert das Script nicht nur mich brennend...?!?

        Ist das frei verfügbar, oder hast Du es selber unter copyright?

        Gruß
        Stefan

        1. Hi!

          Wahrscheinlich interessiert das Script nicht nur mich brennend...?!?

          Selbst ist der Mann ;-)

          readdir() liefert alle Dateien und Verzeichnisse innerhalb eines Verzeichnisses
          is_dir() prüft on der Eintrag ein Verzeichnis ist
          unlink() löscht eine Datei

          durchlaufe alle Unterverzeichnisse rekursiv und lösche alle Dateien ;-)

          Grüße
          Andreas

          1. ... und welche Funktion löscht die Files von den Backup-Tapes des Providers oder von der per FTP-Download erzeugten Kopie beim Kunden?

            Ciao
            Thomas Grötzner

        2. Hallo Stefan,

          klasse Idee!!!

          Vorsicht das ist genauso illegal wie die Aktion die Dir wiederverfahren ist.
          Obwohl Menschlich verständlich, kann man das zwar machen, aber drüber reden würde ich nicht unbedingt.
          Dann ist halt irgendwas schief gelaufen...

          Viele Grüße Tom

  6. Hallo,

    ich hoffe, mit meiner Frage hier nicht falsch zu sein. Ich bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen Denkanstoß !

    Ich habe als selbständiger, freier Webdesigner für eine Firma einen Auftritt erstellt (Programmierung und Design). Das ganze wurde über eine kleine Zwei-Mann-GmbH abgewickelt, die mich beauftragte, weil keiner dort des HTML mächtig war. Der Hauptauftraggeber hatte von meiner Existenz allerdings bis gestern keine Ahnung.

    Muß er ja auch nicht!

    Jetzt wird's kompliziert: Vor etwa 8 Wochen habe ich die fertige Seite ins Netz gestellt - so, wie sie der eigentliche Kunde haben wollte. Kurz darauf dann die Rechnung mit dem vorher festgelegten Betrag an die GmbH geschickt.

    Richtig soweit...

    Doch statt die Rechnung zu bezahlen, kamen immer wieder neue Änderungswünsche, die angeblich auf dem Mist des Kunden gewachsen waren.

    Falsch...

    Ich habe auf die Bezahlung der Rechnung bestanden, doch nichts. Man sagte mir, man könne erst zahlen, wenn der Kunde bezahlt habe. Und dieser bezahle erst, wenn weitere Änderungen vorgenommen würden - aber ohne eine höhere Vergütung für mich. Ich habe mich dazu nicht breitschlagen lassen, obwohl ich dringend auf dieses Geld angewiesen war/bin.

    Was die erzählen und was nicht ist nicht Maßgeblich....

    Letzte Woche nun wurde es mir zu bunt und ich habe deshalb ultimativ eine Überweisung der Rechnungssumme gefordert - unter Androhung , die Seite mit meiner Arbeit vom Netz zu entfernen, wenn dies nicht passiert.

    Warum Ultimativ?
    Erst runter nehmen wenn überhaupt...
    Ist aber rechtlich bedenklich.
    Deine Urheberrecht sind ja durch das Copyright welches beim Kunden liegt nicht gestört.

    Und jetzt entblöße ich mal meine Dummheit und Gutgläubigkeit:

    Die Webseite hatte ich nach Absegnung bereits komplett auf den Webserver der Firma 1und1 aufgespielt, und zwar auf den Account des Haupt-Auftraggebers (weil ja seine Domain).

    Muß man ja auch tun.

    Die GmbH hat nun zwischenzeitlich die Zugansdaten geändert, so dass ich keine Möglichkeit mehr habe, die Seite vom Netz zu nehmen. Die Rechnung wird aber weiterhin NICHT beglichen.

    Der Hammer kam, als ich mich mit dem eigentlichen Auftraggeber in Verbindung setze: Dieser sagte, er habe den Rechnungsbetrag bereits an die GmbH überwiesen und werde mich natürlich nicht unterstützen, da die Schuld bei der GmbH läge. Im Übrigen habe er zwar Änderungen in Auftrag gegeben, aber dafür auch ein Zusatzhonorar zahlen müssen.

    Meine Frage nach dieser langen Vorgeschichte:

    Gibt es eine Möglichkeit, wegen nicht lizenzierter Nutzung bzw. entstehender Verletzung des Urheberrechtes mit einer einstweiligen Verfügung den Provider dazu zu bringen, die Dateien vom Netz zu löschen, bis die Rechnung bezahlt wurde? Immerhin handelt es sich bis zur Bezahlung doch um mein Eigentum, oder nicht? Oder sieht jemand eventuell eine andere Verletzung/einen Tatbestand?

    Die Nutzung ist lizensiert!
    Urheberrecht ist nicht verletzt! es sei den der Kunde hätte die Seite verändert hat er aber nicht.
    Es gibt keine Möglichkeit jemanden zu zwingenn Fremdes Eigentum herauszugebn.
    Stell Dir vor der Hausmeister deiner Wohnung gibt irgenwelche Sachen von Dir raus obwohl er den rechtlichen Zusammhang nicht kennt.
    Tatsächlich ist es so:
    Die GmbH schuldet Dir die Zahlung der vereinbarten Summe.
    Ob es Dein Eigentum bis zur Bezahlung ist muß Dein hoffentlich vorhandener Vertrag zeigen.
    Die Summe mußt Du auf zivilrechlichen Weg holen!
    Also Mahnung, Anwaltliches Mahnschreiben und Klage!
    Die Chancen vorrausgesetzt Vertrag vorhanden, schätze ich als sehr gut ein.
    Alle Kosten für den Anwalt übernimmt bei prozessgewinn die Gegnerische Partei.
    Das Mahnschreiben holt sich der Anwalt auch vom Schuldner.
    Mein Anwalt ist übrigens sehr dankbar für solche einfachen Fälle.
    Sicheres Geld..
    Ein Vorgang wo jeder Anwalt sich auskennt, und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

    Eventuell gibt es eine andere Möglichkeit, die Daten zu sperren? Denn erst dann, so der Hauptkunde, würde es ihn betreffen und er Druck bei der GmbH machen - obwohl die Daten auf seinem Account liegen...

    Nö nö nö sei da mal schön vorsichtig..
    Der Hauptkunde hat seine Leistung erbracht.
    Und Du darfst Ihn nicht verantwortlich für die unzuverlässigkeit Deines Partners machen.

    Ich bin am verzweifeln! Ich sehe, außer einem langwierigen Zivilprozess, nur die Möglichkeit, quasi mit Erpressung (kein Geld = keine Seite = GmbH hat Ärger mit Hauptkunde) an mein Geld zu kommen und muss dafür die Daten aus dem Netz bekommen!

    »
    Naja keine Ahnung Anwalt ran eine bösen Brief geschickt dann wirst Du ja sehn.

    Immerhin bin ich zwar auch reich geworden, aber leider nur an Erfahrungen ;-(

    Kleiner Tip: Mach in Zukunft
    Bezahlung nach Meilensteinen.
    Also das ist fertig, und dann kommt erst einmal Geld sonst gehts nicht weiter.
    So hält sich Dein Risiko in Grenzen.

    Viele Grüße und viel Glück Tom

    1. Hallo Tom, vielen Dank für die genaue Aufdröselung :-)

      Stell' Dir aber mal vor:

      Du verkaufst Jemandem Dein Auto und schreibst ihm eine Rechnung. Das Auto wird von demjenigen inzwischen weiterverkauft, Deine Rechnung aber nicht beglichen.

      Jetzt kommt der Knackpunkt des Ganzen: Darf/kann man rechtlich eine Sache verkaufen, die einem nicht gehört (weil ja noch nicht rechtmäßig erworben)? Auf den Rechnungen steht doch selbst bei Versandhäusern, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Also dürftest Derjenige das Auto doch nicht weiterverkaufen, bis er es Dir bezahlt hat?

      Gruß
      Stefan

      1. Hi!

        Du verkaufst Jemandem Dein Auto und schreibst ihm eine Rechnung. Das Auto wird von demjenigen inzwischen weiterverkauft, Deine Rechnung aber nicht beglichen.

        Jetzt kommt der Knackpunkt des Ganzen: Darf/kann man rechtlich eine Sache verkaufen, die einem nicht gehört (weil ja noch nicht rechtmäßig erworben)? Auf den Rechnungen steht doch selbst bei Versandhäusern, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt.

        Ja, das steht da drauf _damit_ es als vereinbart gilt! Nicht "zur Info"...

        Also dürftest Derjenige das Auto doch nicht weiterverkaufen, bis er es Dir bezahlt hat?

        Naja das Problem ist wenn eine Sache dann schon weiterverkauft ist, und von dem 2. Käufer gutgläubig erworben wurde dann kann man dem das nicht einfach wegnehmen - er kann ja nichts dafür. Du hast auf alle Fälle Ansprüche gegen Deinen "käufer", aber nicht gegen den derzeitigen Besitzer der durch einen gutgläubigen Kauf vermutlich zum Eigentümer wurde.

        Und ob der das dürfte, man darf nichts in seinem Namen verkaufen was einem nicht gehört. Und normalerweise geht das Eigentum erst über wenn Ihr beide Euch einig seid, Du Dein Auto übergeben hast und er  das Geld. Vorher gehört es normalerweise Dir, aber das ist eine etwas komplexere Materie, daher solltest Du auch zu einem Anwalt gehen.

        Grüße
        Andreas

      2. Hallo Stefan,

        Das Dir wiederfahrene Unrecht kann ich sehr gut verstehen und auch Deinen Ärger darüber.

        Du verkaufst Jemandem Dein Auto und schreibst ihm eine Rechnung. Das Auto wird von demjenigen inzwischen weiterverkauft, Deine Rechnung aber nicht beglichen.

        Jetzt kommt der Knackpunkt des Ganzen: Darf/kann man rechtlich eine Sache verkaufen, die einem nicht gehört (weil ja noch nicht rechtmäßig erworben)? Auf den Rechnungen steht doch selbst bei Versandhäusern, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Also dürftest Derjenige das Auto doch nicht weiterverkaufen, bis er es Dir bezahlt hat?

        Ich kenne wie gesagt Deinen Vertrag nicht.
        Grundsätzlich steht es aber in den AGB der Versandhäuser drin, dass der Artikel bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentum des Versandhauses bleibt.
        Du darfst aber nicht von einer Allgemeingültigkeit ausgehen.
        Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist eh wieder alles anders.

        Was steht in Deinen AGB`s und in Deinem Vertrag?
        Wenn dies so drinsteht dann geh zum Anwalt, dann ist Dein Risiko gleich Null.

        Viele Grüße Tom