Hallo Wolfgang,
O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".
Daran musste ich auch direkt denken. Hat jemand eigentlich mal die Richter darauf hingewiesen, dass sich ein Gericht in Ouagadougou (Hauptstadt von Burkina Faso und Lieblingswort meines Erdkundelehrers :)) mit exakt derselben Begruendung fuer zustaendig erklaeren koennte?
Gruss
Thomas