Einbecker: anrecht auf Dorfname.info

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Moin!

O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".
Daran musste ich auch direkt denken. Hat jemand eigentlich mal die Richter darauf hingewiesen, dass sich ein Gericht in Ouagadougou (Hauptstadt von Burkina Faso und Lieblingswort meines Erdkundelehrers :)) mit exakt derselben Begruendung fuer zustaendig erklaeren koennte?

Welche Konsequenz sollte man daraus ziehen? Das kein Gericht zustaendig ist? Man beachte z. B. das Voelkermord-Recht in Belgien (das leider geaendert wurde...) - Zustaendigkeit von Gerichten nicht an den Landesgrenzen enden zu lassen ist in vielen Faellen imho richtig.

Viele Gruesse,

Einbecker

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... auch wenn ich eigentlich ja Dresdener bin...