Hallo Marcus,
so verworren, wie sie jetzt hier dargestellt wird, ist die Rechtslage gar nicht. Die GEZ-Gebühren sind dafür, dass Dir die sog. Grundversorgung durch die öfftl.-rechtl. Sender zur Verfügung gestellt wird, Du also ARD und ZDF auch nur mit der Stabantenne empfangen kannst.
Grdstzl. hast Du nur das einfache Nutzungsrecht an den Sendungen, sprich, Du darfst sie ansehen. Da es aber unmöglich ist, das Mitschneiden von Sendungen zu kontrollieren und auch die Weitergabe an Freunde nur überwacht werden könnte, indem man (der Staat) unverhältnismäßig weit in Deine Privatsphäre vordringen müsste, wurde in den 70er Jahren(?) die Privatkopie aus der Strafbarkeit genommen. Es gibt kein Recht auf Privatkopie, es ist aber auch nicht verboten aus den genannten Gründen.
Was dann noch zu der zu schützenden Privatsphäre gehört, haben später Gerichte entschieden. Am bedeutsamsten ist wohl immer noch ein Urteil des BGH in Sachen Faxkopie(?), wo als private Grenze 7 Kopien angenommen worden. Meine letzte Information aus einem Interview eines Justitiars der Verwertungsgesellschaften der Musik sind 3 Kopien, die auch für die 'andere' Seite tolerabel sind.
Tauschbörsen haben in der Hinsicht 2 entscheidende Unterschiede. Zum einen ist es eben öffentlich und nicht die Privatsphäre, die zu schützen diese Privatkopie"erlaubnis" geschaffen worde. Und zum zweiten ist das öffentliche Bereitsstellen eine andere Nutzungsart, die mit der Privatkopie nichts zu tun hat. Und zum zweiten würde es schwer, alle die anderen Teilnehmer als Deine Freunde, also Teil Deines privaten Lebensumfelds zu bezeichnen.
Nach der UrhG-Novelle kommt dazu, dass Du bisher sagen konntest: Woher soll ich das wissen? Damit war zwar die Kopie immer noch illegal, aber Du hast Dich für das Herunterladen (und nur dafür!) nicht strafbar gemacht. Da Tauschbörsen mittlerweile durch massive Lobbyarbeit als 'offensichtlich rechtswidrige' Quellen gelten, fällt mit der UrhG-Novelle diese Argumentation weg und Du begehst eine Straftat.
Das ist die Rechtslage. Wie die praktische Konsequenz ist, hängt sehr sehr stark vom Verhalten des betroffenen Senders/Rechteinhabers ab. Ich kenne Fälle, wo sehr sehr heftig den Tauschern auf die Finger gehauen wurde und ich kenne Fälle, wo FanSubs (also neu synchronisierte Beiträge) solange aktiv toleriert worden, bis es die Sendung in der entsprechenden Sprache gab. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Und nachdem, was ich von deutschen TV-Sendern in Sachen Rechtsverständnis (Kennt hier jemand Wolf-Dieter Roth? Man beachte seine Initialen.) erlebt und gelesen habe, wäre ich damit vorsichtig.
Ich persönlich sehe einen Teil der Thematik anders, kann aber beim Verhalten der Leute grade im Bereich Musik und Film durchaus mittlerweile auch die Rechteinhaber verstehen. ;)
Gruss, Thoralf
PS.: Wer es nicht gemerkt haben sollte, es ist nur eine allgemein gefasste Beschreibung der aktuellen Rechtslage. Wenn Du also Schlüsse auf eine (womöglich aktuelle) Situation ziehen willst, solltest Du das mit Hilfe eines Anwalts Deines Vertrauens tun und Dich nicht auf diesen Beitrag verlassen. :) Und das ist kein Disclaimer, sondern durchaus ernst gemeint.
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Sic Luceat Lux!