Carsten: tv-aufzeichnungen in tauschbörsen - rechtslage?

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Hi Sönke,

Alleine der Eigentümer des Gutes darf entscheiden, wann und wo es gezeigt wird. Die einzige Einschränkung ist, daß Du Dir die bekannten Kopien zur privaten, d.h. zur _eigenen_ Nutzung machen darfst.

Es gibt keine Beschränkung auf die eigene Nutzung, nur auf private Nutzung.

Gerne wird hier die Regelung bei Software mit der bei Audio/Video/Büchern verwechselt: Von Software darfst du nur Backups anfertigen. Die Frage - und meine Antwort - bezieht sich aber ausdrücklich nicht auf Software.

Bei Information gibt es übrigens keinen Eigentümer. Das ist ein Mythos der erst zu Goethes Zeiten entstanden ist.
Es gibt Urheber und Verwertungsrechtinhaber.

Holst Du Dir Kopien von irgendwo anders her oder gibst Du jemandem Kopien, ist das eine Rechtsverletzung.

Nein, nur das Weitergeben kann eine Rechteverletzung sein.

Wenn das im kleinen Stil passiert und Du einem Freund eine Videokassette einer aufgenommenen Sendung überspielst, weil er es vergessen hat, kräht natürlich kein Hahn danach.

Es ist ja auch legal. Grade solche Fälle sollen durch das Gesetz erlaubt werden. Weil nämlich die Kontrolle gegen Verstöße eine unangemessene Beschneidung der bürgerlichen Rechte nach sich ziehen würde. Jedenfalls war man seinerzeit dieser Meinung, inziwschen sind bürgerliche Rechte ja ziemlich out, und Verwertungrechte total in.

Deine Darstellung wird von den Verwertungsrechteinhabern auch immer wieder kolportiert, das macht sie aber nicht zu geltendem Recht.

Aber gerade im Falle von öffentlichen Börsen steht das nicht mehr im Einklang mit dieser Form der privaten Nutzung, die toleriert wird.

Weil hier der private Character nicht mehr gegeben ist. Es gibt nur sehr wenige Juristen die die Tauschbörsen für legal halten, das wird sich vor Gericht auch sicher nicht durchsetzen (ist auch ziemlich an den Haaren herbeigezogen).
Das runterladen wird i.a. jedoch für legal gehalten, wird sich aber demnächst ändern (Urheberrechtsnovelle).

Das ist der Punkt, es geht bei dem ganzen Urheberkram eigentlich um das Vermögen (bzw. den Verlust desselben) des Produzenten, nicht um das der Raubkopierer.

Und damit geht es nicht um den Urheber- sondern um die Verwertungsrechte.

Gruss,
  Carsten

Bei Rechtsfragen sind ja Disclaimer immer sehr angesagt: Obiges Wissen basiert auf dem angelesen Wissen aus anwältlichen Kommentaren in c't und im Netz.