moin!
Deine GEZ-Gebühren bezahlst Du für den Empfang des Programms der Öffentlich-Rechtlichen, nicht für die Bereitstellung des Programms in Tauschbörsen.
ist der weg, über den ich das programm empfange dann nicht egal sollange der, von dem ich die sendung empfange damit kein provit erwirtschaftet bzw. dem produzenten / sender dadruch kein schaden entsteht denn ich hätte es ja auch selbst aufzeichen können um es mir dann 1000 mal anzuschauen?
ich schlussfolgere also aus der kleinen erklärung: ich verletzt also das recht nicht wenn ich zuhause die tv-sendung mit meinem videorekorder aufzeichne sondern nur dann wenn ich sie mir (mit dem selben inhalt etc.) aus dem internet herrunterlade bzw. anderen zur verfügung stelle?
so long,
marcus