Endlich: Telekom wird abgemahnt !
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0 Michael Bieri0 ralf0 at
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Zitat:
Pressemitteilung
Abmahnung der Deutsche Telekom AG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir aus gut unterrichteten, seriösen Quellen erfahren haben, plant die @absurdum-Gruppe eine Abmahnung der Deutsche Telekom AG wegen Alleinbeanspruchung von allgemeinem Kulturgut.
Der Konzern Deutsche Telekom AG (54 Milliarden Euro Umsatz, 256 000 Mitarbeiter) betreibt schon seit geraumer Zeit eine aggressive Marketingstrategie mit dem Ziel ein Monopol auf einen Buchstaben des deutschen Alphabets zu begründen. Es handelt sich hierbei um den von der Abzumahnenden regelmässig in Großschreibweise verwendeten 20. Buchstaben des Alphabets, den Konsonanten "T".
Die @absurdum-Gruppe sieht in der Alleinbeanspruchung durch die Deutsche Telekom AG einen Verstoss gegen das Deutsche Grundgesetz Artikel 2 I, 3 I und 7 I und der Europäischen Konvention zum Schutz von Kulturgut § 18 I s.2. Für eine Berufung auf eine Eigentümerposition der Deutsche Telekom AG im Bezug aud den Buchstaben "T" bleibt unter Zugrundelegung der Allgemeinzugänglichkeit als Zweckbestimmung (oder "Widmung") von Kulturgut kein Raum.
Zu möglichen Verstössen gegen das Grundgesetz und höherrangiges Recht durch Alleinbeanspruchung von Kulturgut nimmt auch der BGH in der Entscheidung "Friesenhaus" von 1989 (LM § 903 BGB Nr. 10) Stellung. In dieser Entscheidung hat sich der BGH grundsätzlich zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Sachenrecht geäussert. Der BGH kam zu dem Schluss, dass sich aus dem Eigentumsrecht an einer Sache ein Ausschließlichkeitsrecht an der Abbildung dieser Sache nicht ableiten läßt. Abstrahierend lässt sich also feststellen, dass die häufige Benutzung des Buchstabens "T" in Marketing-Kampagnen kein ausschliessliches Nutzungsrecht am betroffenen Buchstaben begründet. Die hier Werbenden haben vielmehr die Gemeinfreiheit von Kulturgut hinreichend in Rechnung zu stellen, und von der Durchsetzung von offensichtlich unbegründeten Ansprüchen Abstand zu nehmen.
Entgegen der Rechtsauffassung der Deutsche Telekom AG sieht die @absurdum-Gruppe die Individualisierung von Allgemeingut aus wirtschaftlichen Motiven als mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar an. Man muss, um dem Grundgesetz gerecht zu werden, jederzeit das Zugangsrecht der Öffentlichkeit zum benutzten Gut gewährleisten können. Zudem hat die Institution bei der privatrechtlichen Nutzung von Kulturgut stets Rücksicht auf das Grundgesetz und die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu nehmen. Durch Ihr agressives monopolisierendes Werbeverhalten verstösst die Deutsche Telekom AG gegen genau diese Grundsätze.
Aus diesen Gründen hat sich die @absurdum-Gruppe entschlossen, gegen die Kampagne der Deutsche Telekom AG vorzugehen.
Nähere Informationen zu dieser Aktion finden Sie bei:
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Hallo
Soll das jetzt ein Witz sein?!? Oder haben die tatsächlich so seltsame Ideen oder ist da gar wirkich etwas dran?!?
Gruss
Michael
Hallo,
haben die tatsächlich so seltsame Ideen
eröffne mal in einer Stadt Deiner Wahl einen Laden und nenne ihn T-kommdoch.... wenn Du jetzt noch ein rosafarbendes (#FF0066) Logo verwendest, dann wirst Du ganz schnell mitbekommen, wehm die Farbe(n?) und der Buchstabe(n?) angeblich gehört....
Chräcker
Moin Chräcker
eröffne mal in einer Stadt Deiner Wahl einen Laden und nenne ihn T-kommdoch.... wenn Du jetzt noch ein rosafarbendes (#FF0066) Logo verwendest, dann wirst Du ganz schnell mitbekommen, wehm die Farbe(n?) und der Buchstabe(n?) angeblich gehört....
Die farbe Mangenta gehört nicht der Telekom , jaja ich weis ist ein weit verbreitetes Gerücht. Stimmt aber nicht!
Farben sind nicht schützbar!!
Red Zack die ja auch Mangenta verwenden haben sich IMHO aml gegen die Telekom gewehrt! Mit Erfolg! Ich finde leider das Urteil dazu gerade nicht, sonst würde ich mal eine Link setzen.
Die Telekom hätte alleredings gute Chancen, wenn Due ein Telefonladen mit einem Mangentafarbenen T eröffnen würdest.
Bei anderen Läden zum Beispiel einen Blumenladen, würde die Richter der Argumentation der Verwechslungsgefahr nicht folgen wollen.
Es sei den die Telekom hat ein mangenta T als Marke für Blumen eingetragen.
Hat Sie aber nicht, ich habs gerade geprüft.
Viele Grüße TomIRL
Hi Tom,
darf ich denn nen T-Laden aufmachen? Zuviel Kaffee vertrag ich nämlich nicht mehr so gut. :-))
Grüße
Tom
Hallo Tom,
darf ich denn nen T-Laden aufmachen? Zuviel Kaffee vertrag ich nämlich nicht mehr so gut. :-))
im Internet nicht mehr:
Viele Grüße!
Peter
Hallo,
Die farbe Mangenta gehört nicht der Telekom , jaja ich weis ist ein weit verbreitetes Gerücht. Stimmt aber nicht!
Farben sind nicht schützbar!!
dachte ich auch, aber was steht hier: http://www.juramail.info/forum/read.php?f=12&i=6275&t=6275?
Wenn ich richtig verstanden habe, ist nicht nur die Kombination Farbe/Logo geschützt, sondern unter-welchen-Umständen-auch-immer die Farbe auch. In mein Nichtjuristenhirn geht das nicht rein. Vielleicht hab ich aber auch den Zusammenhang nicht verstanden.
Btw: Mein Schweinchen ist und bleibt natürlich magenta forever :-)
Gruß,
_Dirk
Hallo,
Die farbe Mangenta gehört nicht der Telekom , jaja ich weis ist ein weit verbreitetes Gerücht. Stimmt aber nicht!
Farben sind nicht schützbar!!dachte ich auch, aber was steht hier: http://www.juramail.info/forum/read.php?f=12&i=6275&t=6275?
Wenn ich richtig verstanden habe, ist nicht nur die Kombination Farbe/Logo geschützt, sondern unter-welchen-Umständen-auch-immer die Farbe auch. In mein Nichtjuristenhirn geht das nicht rein. Vielleicht hab ich aber auch den Zusammenhang nicht verstanden.
Für einen Nichtjuristen ist das auch nicht so einfach.
Das Gesetz läst wieder einige Interpretationsräume,
Zitat §3 Markengesetz
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht
Hier meine Interpretation:
Sonstige aufmachung einschliesslich Farben...
Bedeutet das die Farben einer Bestimmten Aufamchung schützeenswert sind.
Die Betonung liegt hierbei auf Farben (Mehrzahl)
D.h. IMHO das eine Farbe allein noch keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt.
Farbkombinationen aber schon.
Wie gesagt, das ist meine Interpretation, andererseits alle Marken werden veröffentlicht.
Sind auch frei zu recherchieren:
Im Internet unter https://dpinfo.dpma.de
Und vielleicht findet ja jeamnd die Farbe Mangenta da als von der Telekom geschützt.
Ich konnte nichts finden, obendrein es muß da ja schon ein Aktenzeichen existieren damit man es malnachprüfen kann,m genannt hat es von den Juristen noch niemand.
TomIRL
Moin!
Wenn ich richtig verstanden habe, ist nicht nur die Kombination Farbe/Logo geschützt, sondern unter-welchen-Umständen-auch-immer die Farbe auch. In mein Nichtjuristenhirn geht das nicht rein. Vielleicht hab ich aber auch den Zusammenhang nicht verstanden.
Markenschutz gilt nur insoweit, wie die Markenbekanntschaft reicht. Tendenziell bei Wortmarken sicherlich weiter als bei Farbmarken, da von einzelnen Farben, Buchstaben "T-" usw. ja nicht sonderlich viele vorhanden sind.
Konkret bedeutet das, dass es Firmen gibt, die sich, fuer ihren Bereich, Farben schuetzen lassen koennen, wenn eine hohe Anzahl der Kunden (iirc ueber 80%) mit der Farbe die Firma verbinden. So hat z.b. die KWS (http://www.kws.de/) die Farbe Orange schuetzen lassen (allerdings nur im Bereich der Saatzucht. Iirc haben 95% der Bauern auf die Frage "welches Unternehmen verbinden sie mit der Farbe Orange" "KWS" geantwortet.)
Farbmarken sind allerdings hoechst selten, da (wie oben angedeutet) hohe Bedingungen daran geknuepft werden. Ich kann mich persoenlich nur noch an ARAL-Blau und Telekom-Magenta erinnern. Farbnamen sind per se nichts schlechtes, Du als Designer wirst wissen, wie die Farbgebung zur Bildung einer Corporate Identity beihilft. So fahr ich zur Zeit nur zu ARAL-Tankstellen (schliesslich will ich auch mal die Tennisbaelle kriegen...), und da erkenne ich schon von weitem an der blauen Tankstelle, dass ich da diese tollen Aufkleber kriege. Wenn dort jetzt eine andere Tankstelle steht, die nicht ARAL heisst, aber ARAL-Blau als Werbung eingesetzt hat, dann werde ich (dank halbleeren Tanks) auch trotzdem dort tanken. Die Tankstelle hat durch die Ausnutzung des Blaus einen Kunden gekriegt, den sie sonst nicht gehabt haette (wenn ich gewusst haette, dass das nicht ARAL ist, waer ich ja weitergefahren).
Btw: Mein Schweinchen ist und bleibt natürlich magenta forever :-)
Das darf sie auch sein - schliesslich werden kaum 80% der Leser von Weblogs sagen, dass sie bei der Frage nach dem Blog mit Magenta sofort an den Telekom-Blog denken ;)
Viele Gruesse,
Einbecker
Na wenn Sie keine anderen Sorgen haben.
ob @absurdum sich im klaren ist das das Zeichen @ im Firmennamen unzulässig ist?
Gruß
Ralf
Hallo,
ob @absurdum sich im klaren ist das das Zeichen @ im Firmennamen unzulässig ist?
Wieso, das Gericht hat sich in seiner Begründung doch selbst widersprochen. Es hat gemeint, dass nur sprechbare Schriftzeichen erlaubt sind. Und ein @ kann man doch wunderbar in Lautschrift umsetzen.
Tom
Moin,
Na wenn Sie keine anderen Sorgen haben.
ob @absurdum sich im klaren ist das das Zeichen @ im Firmennamen unzulässig ist?
Sorry in Firmennamen vielleicht aber in Vereinsnamen?
Obendrein glaube ich nicht das @absurdum überhaupt ein Verein ist.
In dem Bericht war von Guppe die Rede, also rechtlich eine GbR.
Außerdem halte ich die ganze Sache für Schewachsinn, weil das Markenrecht dem schutz des T- als Marke entgegensteht, ja schon dem entgegensteht also vielleicht alles eine Ente!
jajaja Ihr Juristen lyncht mich ruhig, ich weiss dass man ein T sehr wohl als Bildmarke in einer entsprechenden Darstellung anmelden kann.
Aber eben nur in der entsprechenden Darstellung.
Tom
Moin!
jajaja Ihr Juristen lyncht mich ruhig, ich weiss dass man ein T sehr wohl als Bildmarke in einer entsprechenden Darstellung anmelden kann.
Aber eben nur in der entsprechenden Darstellung.
Eben. Und da bei Domainnamen eben diese Darstellung fehlt, kann die Telekom nicht dagegen vorgehen, wenn sich jemand www.t-laden.de nennt und Tee verkauft.
Deswegen betreibt die T-lekom jetzt eben ein wenig Domaingrabbing. Alles, was mit "t-" beginnt, wird registriert und auf die T-lekom-Seite umgebogen, sofern es noch frei ist.
- Sven Rautenberg
Eben. Und da bei Domainnamen eben diese Darstellung fehlt, kann die Telekom nicht dagegen vorgehen, wenn sich jemand www.t-laden.de nennt und Tee verkauft.
Deswegen betreibt die T-lekom jetzt eben ein wenig Domaingrabbing. Alles, was mit "t-" beginnt, wird registriert und auf die T-lekom-Seite umgebogen, sofern es noch frei ist.
Klingt ja lustig aber ich habs gerade probiert und Du hast recht!
Mal sehen ob sich ein RA dazu hinreißen läst, mal eine Klage fertig zu machen Prestigträchtig ist das alle Male auch wenn er verliert.
TomIRL
Hallo.
"
Ich hatte die Geschichte gerade im Autoradio gehört, als ich in meinem T-Modell (E-Klasse) in eine T-Kreuzung einbog. Da sind mir vor Schreck fast die T-Träger vom Anhänger gerutscht und die T-Stücke verteilten sich im ganzen Wagen.
Seither muss ich nur ein magenta T-Shirt sehen und schon aktivieren sich meine T-Zellen und ich werde zum T-Rex.
"
Wie wird diese Geschichte wohl in Zukunft lauten (dürfen)? ;-)
MfG, at
Moin!
"
Ich hatte die Geschichte gerade im Autoradio gehört, als ich in meinem T-Modell (E-Klasse) in eine T-Kreuzung einbog. Da sind mir vor Schreck fast die T-Träger vom Anhänger gerutscht und die T-Stücke verteilten sich im ganzen Wagen.
Seither muss ich nur ein magenta T-Shirt sehen und schon aktivieren sich meine T-Zellen und ich werde zum T-Rex.
"
Wie wird diese Geschichte wohl in Zukunft lauten (dürfen)? ;-)
Naja, wenn man sich http://www.t-traeger.de so ansieht, hat da jemand Humor. :)
http://www.t-stueck.de ist auch nicht schlecht. :)
- Sven Rautenberg