Tach auch,
Es gibt im deutschen Recht kein Copyright, sondern das Urheberrecht, das die Autoren ohnehin nicht veräußern können. Sie erteilen dir ein wie auch immer geartetes Nutzungsrecht, welches ihr weitestgehend frei aushandeln könnt. Mehr zu diesem Thema findest du bei den Autoren-Verbänden.
Wenn ich von hier drueben bei ihm was veroeffentlichen wuerde interessiert mich aber nicht was im Deutschen Recht gilt. Jedenfalls nicht solange er nicht festlegt welches Recht gelten soll. Also faellt in diesem Falle Deine Antwort zu kurzsichtig aus.
Mal davon abgesehen das der ganze Copyright/Urheberrechtskram sowieso im grossen und ganzen ueberall gleich ist (Berner Konvention oder wie das Ding noch heisst) und Du von daher mit den Nutzungsrechten das wirklich wichtige erwaehnst ;-)
Eigentlich gar nicht, da dies ja gesetzlich genau so vorgesehen ist. Wenn du es dennoch schriftlich fixieren willst, kannst du es entweder in individuelle Verträge schreiben oder in die AGB. Aber vergiss den Begriff "Copyright", hierzulande heißt es "Urheberrecht".
Und wenn die Weltenbummler die auf seiner Seite was veroeffentlichen sollen gar nicht in Deutschland leben? Oder noch nicht mal Deutsche sind?
Gruss,
Armin
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