Hallo.
selbst bei der i.d.R. anzunehmenden Vernunft bleibt Rechtsunsicherheit.
Das ist leider richtig.
Vielleicht ist ja bei einer Website der Polizei schonmal kein abmahnlustiger Wettbewerber zu vermuten, ggf. ein Grund mehr sich das kritisch anzuschauen.
Es wird jedenfalls nicht gerade die Schutzgeld-Mafia die Polizei vor den Kadi zerren ;-)
Bei den im vorherigen Posting genannten Quellen war mir "zwei Schritte" aufgefallen, ob das nun die von dir angesprochene Norm sein sollte?
Nein, denn auch dies ist meines Wissens leider nur ein OLG-Urteil, welches anderen entgegensteht.
Dann wären die schon erwähnten zwei Klicks vielleicht einmal Scrollen und einem Klick vergleichbar.
Zum einen dies, ...
Wenn man den Vorgang mit einer Illustrierten vergleicht, da muss oft von vorne zwischen mehreren Werbeseiten und einem Editorial umständlich ein Inhaltsverzeichnis gesucht werden, dann heisst es dort u.U. ohne sinnvolle Ordnung der Punkte auf auch mal zwei bis drei unübersichtlichen Seiten das Wort Impressum finden, dann Blättern auf Seite x, welche auch noch Werbung enthält und mitunter wegen der im Heft teilweise unterbrochenen Nummerierung und zusätzlichen Werbeeinlegern nicht gleich zu finden ist.
... zum anderen ist es sicher ein Unterschied, ob ich einen Verweis zum Impressum nur pro forma irgendwo verstecke oder ob die Seite einfach so viel Inhalt zu bieten hat, dass man eben ein wenig die Bildlaufleisten -- obendrein in Leserichtung -- benutzen muss, bis man eine aussagekräftige, deutlich abgesetzte und mit einem hervorgehobenen Verweis aus das Impressum versehene Fußzeile erreicht.
Ein schwieriges Thema.
MfG, at