Hallo Erwin,
Ich werd die alle verklagen die Säcke!
Das wird nix bringen ausser Anwaltskosten. Du hast mit Sicherheit keinen Anspruch auf wohlriechendes und wohlschmeckendes Trinkwasser, es muss halt gefahrlos trinkbar sein.
Selbst Brechreiz dürfte hier nicht als gefährlich gelten, solange es niemandem wirklich schadet - sprich du nicht nachweisen kannst, dass es die Gesundheit beeinträchtigt.
Grüße
techno