Marco WAgner: mein Urheberrecht am Quellcode => Firma oder ich?

Hallo allerseits,

Meine bisherige Meinung:

bisher war ich der Meinung (mein Wissen durch meine Vorlesung an der Fachhochschule von einem Patentanwalt), dass ich das Urheberrecht an meinem selbst geschrieben Quellcode besitze und daher MEINEN Quellcode IMMER besitzen darf.

Auch wenn die Firma für die ich arbeite das ausschließliche Nutzungs- und Verkaufsrecht an meinem Quellcode (Programm) hat, so darf ich eine Kopie meines Quellcodes immer selbst besitzen, wenn auch nicht verkaufen oder vervielfältigen, aber besitzen zu Hause.

Die Erschütterung:
Meine aktuelle Führungskraft in einer Firma sagte mir, dass ich vom meinem Quellcode (HTML Page, XML Projekt, VB-Projekt) keine Kopie zu Hause besitzen dürfte. Ich will nicht daran rütteln und mir in der Firma Feind machen, aber allgemein würde ich gerne meine bisherige Meinung bestätigt oder verneint wissen.

Laut meiner Erinnerung meines Patentanwaltes ist das Urheberrecht aber NICHT zu verkaufen, kein Vertrag oder Klausel der Welt kann einem das Urheberrecht nehmen.

Fazit:
Die Schlußfolgerung meiner Frage ist nun heißt es wenn ich das Urheberrehct besitze das ich auch eine Kopie meines Code besitzen darf?

Vielleicht kann mir der eine oder andere dazu ein paar Hilfestellungen geben, ev. auch aus persönlichen Erfahrungn bzw. rechtlichen Wissen.

Grüße
-Marco Wagner-

  1. Moin

    Meine aktuelle Führungskraft in einer Firma sagte mir, dass ich vom meinem Quellcode (HTML Page, XML Projekt, VB-Projekt) keine Kopie zu Hause besitzen dürfte. Ich will nicht daran rütteln und mir in der Firma Feind machen, aber allgemein würde ich gerne meine bisherige Meinung bestätigt oder verneint wissen.

    Wie sieht Dein Arbeits- oder Werkvertrag aus?

    Ich kann nur aus meiner freiberuflichen Taetigkeit als Programmierer widergeben:

    Wenn im Werkvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, darfst Du _Deine_ Programm auch selber besitzen und vertreiben. Sobald ein Dritter der Firma daran beteiligt ist nicht mehr.
    Diffizil wird es allerdings mit der Uebertragung der Nutzungsrechte. Enthalten Deine Programme bestimmte Algorithmen mit Ursprung Firmen-Know-How, kann der Auftraggeber darauf bestehen, dass Kopien nicht an Dritte gegeben werden koennen, also Dir den Besitz solcher zu untersagen.

    Bzgl. Datenbestand oder Datenbankmodell hast Du sowieso keine Chance.

    In der Regel werden aber solche Fragen bereits im Werkvertrag geregelt.

    Ich loeste dies seinerzeit so, dass ich fuer Standardprogramme eine eigene Toolbox entwickelte, welche dann _ich_ dem Kunden verfuegbar machte.

    BTW: ich wuerde bei Bedarf anwaltlichen Rat einholen, allerdings nicht von einem Patentanwalt.

    Gruesse
    Wilhelm

    --
    Q: Warum gibt es in LinuxLand so viele Trolljaeger?
    A: Weil dort die groessten Exemplare wohnen.
    1. Der Arbeitsvertrag sieht bei mir natürlich vor, dass die Firma die ausschließlichen Nutzungs- und Verkaufsrechte hat.

      Das ist meiner Meinung ja auch völlig legitim und ok, will es ja nicht verkaufen oder von anderen noch nutzen lassen,
      aber es hat doch nichts damit zu tun, das ich eine Kopie meines Quellcodes besitzen darf (wegen Urheberrecht).

      Wenn man allerdings keine Kopie trotz Urheberrecht besitzen dürfte,
      müsste man sonst bei jeder Firma jeder kleine Funktion neu programmieren (und sei es nur trivial Beispiel Umwandlung von StringX_to_ZahlY) :-/

      1. Hi Marco,

        Wenn man allerdings keine Kopie trotz Urheberrecht besitzen dürfte,
        müsste man sonst bei jeder Firma jeder kleine Funktion neu programmieren (und sei es nur trivial Beispiel Umwandlung von StringX_to_ZahlY) :-/

        genau das ist aber die wörtliche Bedeutung Deines Vertrages - und das ist auch sinnvoll so.

        Denn wäre es nicht so, dann würde Dein neuer Arbeitgeber von Deiner jahrelangen Vorarbeit bei einer fremden Firma, die er nicht bezahlen mußte, in vollem Umfange profitieren.
        Dein bisheriger Arbeitgeber hätte also Deine Leistung für eine andere Firma bezahlt ... jetzt stell Dir noch vor, beide Firmen wären direkte Konkurrenten ...

        Viele Grüße
              Michael

        --
        T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
        V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
        1. Hi Michael,

          Denn wäre es nicht so, dann würde Dein neuer Arbeitgeber von Deiner jahrelangen Vorarbeit bei einer fremden Firma, die er nicht bezahlen mußte, in vollem Umfange profitieren.
          Dein bisheriger Arbeitgeber hätte also Deine Leistung für eine andere Firma bezahlt ... jetzt stell Dir noch vor, beide Firmen wären direkte Konkurrenten ...

          Wieso, das ist doch üblich so!

          Jeder, der heute noch qualifiziert ausbildet, sthet vor dem Problem. Erst muss man auch noch Ausbildungsvergütung zahlen und wenn der/diejenige sich dann bewähren soll, rennt sie weg, weil sie ja nun schlau ist. Da kann man noch nicht einmal vertraglich vorsorgen. Denn die Masche mit "dann werd ich eben krank" gibts ja auch noch.

          Solange unser schlaue[tm] Regierung hier nicht was zum Schutz der Ausbildungsbetriebe tut, wird die Arbeitslosenzahl immer weiter ansteugen.

          Das nur so als Gedankenstütze, wie wichtig saubere gesetzliche Regelungen sein können.

          Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

          Tom

          --
          Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
          1. Moin!

            Jeder, der heute noch qualifiziert ausbildet, sthet vor dem Problem. Erst muss man auch noch Ausbildungsvergütung zahlen und wenn der/diejenige sich dann bewähren soll, rennt sie weg, weil sie ja nun schlau ist. Da kann man noch nicht einmal vertraglich vorsorgen. Denn die Masche mit "dann werd ich eben krank" gibts ja auch noch.

            Wenn die Ausgebildeten wegrennen - wo rennen sie denn hin? Gibts andernorts bessere Angebote? Warum ist das so? Und was ist mit denen, die keine Ausbildung kriegen, weil sie keinen Platz finden - wo rennen die hin? Und warum rennen die, die ausgebildet sind und gerade arbeitslos, nicht auch da hin, wo die erstgenannten Ausgebildeten hinrennen? Offenbar gibts da ja Arbeit.

            Solange unser schlaue[tm] Regierung hier nicht was zum Schutz der Ausbildungsbetriebe tut, wird die Arbeitslosenzahl immer weiter ansteugen.

            Du plädierst also dafür, dass Auszubildende per Gesetz verpflichtet werden sollen, nach Abschluß ihrer Ausbildung im jeweiligen Betrieb bleiben zu müssen? Na Klasse, einen schlimmeren Klotz kannst du den Betrieben wohl kaum ans Bein binden.

            Oder plädierst du dafür, dass künftig die Staatskasse die Ausbildung komplett zahlen soll? Wer sollte das jemals bezahlen können?

            Sorry, aber ich sehe den Sinn und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nicht. Es geht hier um den Arbeits_markt_. Und da wir in einer Marktwirtschaft leben, sollte sich dieser Markt auch von alleine regeln lassen können. Wenn eine Firma nicht mehr ausbildet, weil es sich für sie nicht lohnt: Ok. Wenn eine Firma über ihrem eigenen Bedarf ausbildet, aber dann logischerweise nur die besten Lehrlinge übernimmt: Ok.

            Der Arbeitsmarkt ist ohnehin schon über-reguliert. Es muß viel eher ein Abbau der Regularien erfolgen, nicht noch eine Zunahme.

            Das nur so als Gedankenstütze, wie wichtig saubere gesetzliche Regelungen sein können.

            Was genau schwebt dir vor?

            - Sven Rautenberg

            --
            "Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)
            1. Hallo Sven,

              Jeder, der heute noch qualifiziert ausbildet, sthet vor dem Problem. Erst muss man auch noch Ausbildungsvergütung zahlen und wenn der/diejenige sich dann bewähren soll, rennt sie weg, weil sie ja nun schlau ist. Da kann man noch nicht einmal vertraglich vorsorgen. Denn die Masche mit "dann werd ich eben krank" gibts ja auch noch.

              Wenn die Ausgebildeten wegrennen - wo rennen sie denn hin? Gibts andernorts bessere Angebote? Warum ist das so? Und was ist mit denen, die keine Ausbildung kriegen, weil sie keinen Platz finden - wo rennen die hin? Und warum rennen die, die ausgebildet sind und gerade arbeitslos, nicht auch da hin, wo die erstgenannten Ausgebildeten hinrennen? Offenbar gibts da ja Arbeit.

              Solange unser schlaue[tm] Regierung hier nicht was zum Schutz der Ausbildungsbetriebe tut, wird die Arbeitslosenzahl immer weiter ansteugen.

              Du plädierst also dafür, dass Auszubildende per Gesetz verpflichtet werden sollen, nach Abschluß ihrer Ausbildung im jeweiligen Betrieb bleiben zu müssen? Na Klasse, einen schlimmeren Klotz kannst du den Betrieben wohl kaum ans Bein binden.

              Nein. Ich plädiere dafür, dass die Nutznießer dafür bezahlen, fertig ausgebildete Fachkräfte zu bekommen. Sie müssten dem Ausbildungsbetrieb eine Abfindung zahlen. Wie das technisch umzusetzen ist, weiß ich auch nicht. Ich weiß nur, dass kleine Betriebe eine mittlere Auszubildendendenquote von 17% haben, während große Betriebe, die sich rühmen, mal wieder 5.000 Ausbildungsplätze bereitzustellen, damit gerade auf 1,6% kommen. Man darf nicht vergesen, dass die dadurch nur etwa 22% ihres Eigenbedarfes decken können. Wer also unter Eigenbedarf ausbildet, muss zahlen, wenn er fertige Leute einstellt.

              Oder plädierst du dafür, dass künftig die Staatskasse die Ausbildung komplett zahlen soll? Wer sollte das jemals bezahlen können?

              Nein, ich plädiere für eine Belohnung der Betriebe, die eine hohe Quote (mit Erfolg) erreichen und eine Belastung derjenigen, die nur eine niedrige Quote haben.

              Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

              Tom

              --
              Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
              1. Moin

                Nein. Ich plädiere dafür, dass die Nutznießer dafür bezahlen, fertig ausgebildete Fachkräfte zu bekommen. Sie müssten dem Ausbildungsbetrieb eine Abfindung zahlen.

                Deine Idee ist abstrus. Du willst im Prinzip die freie Arbeitsplatzwahl beschneiden. Was machst Du denn mit den Leuten, die nach ihrer Ausbildung aus dem Betrieb ausscheiden wollen? Arbeitsverbot?

                <polemik>
                Sklaven mussten frueher auch abgeloest werden. ;-)
                </polemik>

                Gruesse
                Wilhelm

                --
                Q: Warum gibt es in LinuxLand so viele Trolljaeger?
                A: Weil dort die groessten Exemplare wohnen.
                1. Hallo,

                  Ganz einfach, die müssen ihre Ausbildungsvergütung an den betrieb zurückzahlen. Und derjenige, der sie einstellt, zahlt auch noch was drauf. Studenten dürfen ihr BAFöG ja auch nicht in voller Höhe behalten.

                  Das würde dann vielleicht auch dazu führen, dass sich "Lehrlinge" mal wieder benehmen, wenn sie hinterher noch zwei Jahre im Betrieb mitarbeiten müssen oder sogar anstrengen, weil sie _dürfen_ und dadurch dann schneller zu mehr Kohle kommen.

                  Ich halte diese ganze Weicheimechanik bei der Ausbildung für schlimme Entropie.
                  Hsat Du schon mal einen Arzt gefragt, ob er wirklich Bock hat auf ein "praktische Jahr" in irgendeinem Krankenhaus?

                  Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

                  Tom

                  --
                  Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
    2. Hallo,

      ich habe da auch nur noch ein paar Ideen für eine Suche in einschlägigen Seiten im Web. Wenn die "Erfindungshöhe" des Codes groß genug ist, hast Du ja sogar zusätzlichen Anspruch aus dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht. Das bedeutet, Du musst zwar Deiner Firma das Patent anbieten, aber die müssen dich am Verwertungserlös beteiligen. Ich habe da so Zahlen von 10% im Kopf. Als Erfinder würdest Du dann eingetragen, nicht die Patentinhaberin Firma.

      Ich habe auch mal gelernt, dass man das Urheberrecht nicht übertragen kann. Die Firma wird Dich also auch nicht dazu verdonnern können, zuhause keinen Quellcode haben zu dürfen. Allerdings werden sie Dir verbieten dürfen, den mit nach Hause zu nehmen, wenn Du ihn in der Firma geschrieben hast und außerdem auch, welchen von zuhause mitzubringen, den Du dort geschreiben hast. Da haben Sie das Direktionsrecht. Hat gar nichts mit Urheberrecht oder so zu tun. Ein VW-Arbeiter im Werkzeugbau darf ja auch nicht die Teile, die er fertigt mit nach Hause nehmen.

      Es ist Dir ohnehin nicht gestattet, aufbauend auf diesem Code später privat oder in einer anderen Firma etwas Neues zu schaffen. Allerdings wird es schwer sein, hier zwischen Methodik, die allgemeines Wissen des Arbeitnehmers kennzeichet und Entwicklung, die die eingesetzte Zeit von der Firma bezahlt, wiederspiegelt, zu unterscheiden. Dein berufsbezogenes Wissen darfst Du jederzeit erweitern. Das gehört Dir. Allerdings darf die Firma Dir Seminare zu diesem Thema ggf. in Rechnung stellen. Dein betriebsbezogenes Wissen darfst Du nicht verwerten, dafür darf es dir eine Weiterbildung hier auch nicht berechnet werden, wenn Du z.B. zwei Jahre zu früh ausscheidest.

      Ich denke, Du hast da ein ganz kniffliges Thema aufgemacht. Wenn ein Straßenbauer seine Firmenschaufel mit nach Hause nimmt, ist das ggf. Diebstahl, wenn er die Muckis, die er während der Arbeit bekommen hat herumzeigt und damit noch zusätzliches Geld verdient, aber nicht. Showman ist ja auch ne andere Branche als Straßenbau. Privatprogrammiere ist aber die selbe wie Firmenprogrammierer.

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

      --
      Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
  2. Hallo,

    ich als angehender Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, kenne diese Problematik nur allzu genüge...

    der Arbeitgeber hat das Recht auf herausgabe von documentationen und des Quellcodes das ist klar(weil im Vertrag sicherlich vereinbart)...

    aber nach meinen (leidvollen) Erfahrungen hat er keinerlei recht auf die von Dir gebastelten functionen...erstmal. Dabei bewegt man sich hier allerdings in einer Grauzone... z.B. in Java... man gibt den Chef zwar den Quellcode(ausnahme die Funktion) und die Compilierte Fassung einer Javafunction... da hat der nicht wirklich eine Chance, denn laut Vertrag ist der Quellcode vohanden und die Docu beschreibt ja was die Function macht...

    aber diese Problematik wird immer wieder aufs Neue eklärt werden müssen...

    vG

    Sascha