Moin!
Aber selbst wenn ich eins der von Dir vermuteten Dinge heute tuen würde, wäre ich wenigstens immer bereit, es Diebstahl und nicht "Nötigung durch den Produzenten" zu nennen.
Immer wieder lustig, diese polarisierten Meinungen. Aber einige sind dennoch objektiv falsch. Was Diebstahl[1] und Raub[2] ist, ist im StGB eindeutig definiert, ebenso Noetigung[3]. Da gibt's kein Rumdeuteln, Abwiegeln oder Aufbauschen - keiner der Starftatbestaende trifft auf diesen Sachverhalt zu. "Raubkopie" ist nichts als ein Propaganda-Begriff von Organisationen wie BSA, RIAA oder MPAA mit dem Zweck, ein bestehendes Problem uebermaeszig aufzubauschen und die Lobbyarbeit zu unterstuetzen.
Bei teurer Software gibt es immer Alternativen. Das Office-Paket von Loutus bekommt man nachgeschmissen.
Das stimmt wohl mittlerweile. War aber nicht immer so. Noch vor wenigen Jahren war man quasi gezwungen, MS Office einzusetzen, wenn man auch mal ein Dokument mit anderen Leuten austauschen wollte. Was erzaehle ich, Dir ist die Problematik ohne Zweifel bekannt.
Ein Betriebssytem kauft man eh fast immer mit, wer aber seinen Rechner selber zusammenbaut ist auch in der Lage, Linux zu nehmen.
Das ist nun Unsinn. Die meisten sind in der Tat nicht in der Lage, mit Linux oder aehnlichem umzugehen, auch wenn sie schon immer ihren Rechner selbst zusammengabaut haben. Musst Du nur mal auf ne LAN-Party gehen, da laufen genug von den Leuten rum.
Spiele gehören wahrlich nicht zum Lebensminimum und sind auch nicht wirklich überteuert.
Lass es mich so ausdruecken: Der Preis der meisten Spiele *waere* angemessen, wenn sie denn funktionieren wuerden. Heutzutage ist es jedoch so, dass Spiele immer halbfertig auf den Markt kommen und vor dem dritten Patch nicht vernuenftig laufen. Dass ein Spiel mit dem letzten bereitgestellten Patch (bevor der Support eingestellt wird) ohne Abstuerze laeuft, ist keineswegs mehr selbstverstaendlich.
Aber wie dem auch sei: Diebstahl bleibt Diebstahl bleibt Diebstahl.
Sicher, hat aber mit dem Thema nichts zu tun.
Und ein (Lizens) Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Da kann man kaum vorbei argumentieren.
Du meinst diese Texte, die man bei der Installation erst bestaetigen muss? Es sollte doch mittlerweile allgemein bekannt sein, dass die in Dtl. keine rechtliche Relevanz haben, da der Inhalt dem Kunden *beim Kauf* noch nicht bekannt gemacht wurde.
[1] http://lawww.de/Library/stgb/242.htm
[2] http://lawww.de/Library/stgb/249.htm
[3] http://lawww.de/Library/stgb/240.htm
So long
"Wenn die zutreffenden Informationen allgemein bekannt wären, könnte diese Drogenpolitik nicht fortgeführt werden."
-- Wolfgang Nescovic, Richter, Lübeck