Schuer: Link erlaubt?

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Hallo,

Ich denk aber nicht das diese in D per Gericht dursetzen liese. Aber deshalb ein Gerichtsverfahren riskieren? So wichtig sind die auch wieder nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sie sich nicht trauen, ihre Forderungen, die sie in ihrem Impressum stellen, auch wirklich durchzusetzen. Sie sperren lediglich die Webseiten, die ungewollt auf ihr Angebot verlinken, als Referrer.

Ich denke übrigens auch nicht, dass sie vor Gericht damit durchkämen. Dass manche Anbieter etwas dagegen haben, dass man auf ihre Angebote Deep-Links setzt, kann ich nachvollziehen, doch ich werde/würde mir niemals verbieten lassen, einen einfachen Link zur Startseite des Angebots zu setzen.

Gruß,
_Dirk