Thomas Schmieder: Link erlaubt?

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Hallo,

Die Begründung für den verlorenen Prozess war im wesentlichen, dass ich mich mit den Leistungen des Wettbewerbers schmücke. Meine Linksammlung könnte den Eindruck erwecken, als sei ich der Marktführer am Ort.

dann hast Du entweder den Sachverhalt hier zu verkürzt dargestellt oder aber einen dusseligen Rechtsanwalt gehabt. Das Markenrecht (inclusive Namensrecht und "Titelschutz") hält ausdrücklich die Nennung von Namen, Werktiteln und Geschäftsbezeichnungen für die Erstellung von Verzeichnissen und Übersichten frei. Seit der Abschaffung des Verbotes vergleichender Werbung ist auch aus dieser Ecke nichts mehr zu befürchten. Man darf sogar die original-Angebotsunterlegen (Prospekte und Veröffentlichungen, Zeitungsanzeigen, Fernsehspots, Rundfunktakes etc) seinem eigenen Angebot beifügen. Einzige Bedingung ist, dass klar erkennbar ist, dass es sich nicht um ein eignes Angebot handelt. Und üble Nachrede, Verriss und solche Sachen verbieten sich ja von selbst.

Wenn man also auf seiner Webseite eine Übersicht über andere Anbieter gibt und deutlich darauf hinweist, dass es sich um ein Verzeichnis handelt, dann ist das erlaubt. Man darf auch "Originalmaterial" beifügen. Was man nicht darf, sind ausschnittsweise Deeplinks, bei denen der Kontext oder die "Darstellung zur eindeutigen Unterscheidungswirkung" beeinträchtigt werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Markenrecht und Co.

Vorsichtig sein musst Du nur bei Links von dänsichen Seiten. Dort gibt es eine Gesetzt gegen die Verlinkung ohne Genehmigung. Und wenn Du mal durch Dänemark fährst, wirst Du vielleicht eingesperrt.

Grüße

Tom