Sven Rautenberg: Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz - ZKDSG

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Moin!

Bin selbst zu dem Ergebnis gekommen, auf keinen Fall ohne Widerstand klein bei zu geben.

Das von dir mittlerweile verlinkte Dokument zum Fall Christoph Wille (oder wie der heißt) ist in diesem Zusammenhang ziemlich interessant.

Wie der in diesem Fall beauftragte Rechtsanwalt (der Vater des Herrn Wille) schreibt, hätte SKYNET in diesem Fall keinerlei Handlungsspielraum. Die Umgehung einer Schutzeinrichung ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die gewerbsmäßige Verbreitung von Umgehungseinrichtungen eine Straftat. Wenn sie jemanden mit solch einer Einrichtung feststellt, muss sie Strafanzeige erstatten - dieses Wissen zu gebrauchen, um den vermeintlichen Straftäter im eigenen Sinne zu gewissen Aktionen oder zum Unterlassen anderer Aktionen zu veranlassen, ist angeblich seinerseits strafbar.

Also entweder sitzt SKYNET in der Grütze, weil sie dich, trotz Kenntnis der Rechtslage _nicht_ angezeigt haben (Straftaten haben immer ein öffentliches Verfolgungsinteresse - der dir vorgeworfene Sachverhalt bezieht sich aber "nur" auf eine Ordnungswidrigkeit), oder sie sitzen in der Grütze, weil sie dich unter Verweis auf eine mögliche Anzeige zu einem bestimmten Verhalten nötigen wollten.

Du hast also zumindest Material für einen Gegenschlag vorliegen. "Die" drohen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ebenso Schaden zu nehmen, wie du. Nur haben die vermutlich mehr zu verlieren: Ihre Geschäftsgrundlage.

- Sven Rautenberg

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"Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)