Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz - ZKDSG
praesidentvondiegrosseweitewelt
- recht
Huhu,
mir flatterte ein Brief ins Haus, in dem mir mit aufgrund eines auf meiner Homepage verlinkten Skriptes
gerichtliche Schritte angedroht werden. Ich demonstriere damit, wie einfach es moeglich ist, sogenannte
Jugendschutzssysteme auszuhebeln, die eine Authentizierung durch die Pruefung der Personalausweisnummer
durchfuehren. Das ganze Uebel sowie mein Kommentar hierzu findet sich auf
http://scripts.tiefergelegt.net/snippets/gpab.php . Nun meine kurze Frage, duerfen die das? Mache ich mich
tatsaechlich strafbar durch das Angebot eines Skriptes, das keinerlei geheimen Inhalte nutzt? Und wie
koennte ich mich gegen diese Firma wehren, wenn mir keine finanziellen Mittel zur Verfuegung stehen,
mich auf einen Rechtsstreit einzulassen?
Gruss
Hallo,
ich finde das OK, dass diese Dinge hier diskutiert werden. Sowas kann schließlich
1. (fast) Jdem hier passieren
2. sollte immer überprüft werden, vielleicht sind es ja nur drohnede Anfänge der totalen Entrechtung?
Aber:
Könntest Du Dich nicht ein klein wenig mit Typographie auseinandersetzen und Deinen Text in Spalten schreiben, und einen größeren Schrifttyp wählen? Oder zumindest eine relative Fontgröße angeben, sodass man sie sich selbst größer stellen kann?
So lese ich das nciht mehr durch mit meinen alten Augen...
Grüße
Tom
Hallo,
wie immer bei rechtlichen Fragen nur eine Bauchmeinung von mir. Ich schliesse mich Deiner Einschätzung bezüglich des Wortes "gerwerbsmässig" an und denke deswegen, das der genannte Artikel nicht auf Dich zutrift. Er lautet:
______
Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten
Verboten sind
1. die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2. der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3. die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
_______
Du vertreibst (kostenlos) eine Umgehungssoftware. Da haben sie recht. In deren Brief steht deutlich, daß sie beweise für Dein vergehen haben. Also müssen sie auch Beweise für die "Gewerbsmässigkeit" Deiens handelns haben. Hierzu würde ich die einfach mal befragen. (oder Deinen Anwalt das machen lassen....)
Unsicher bin ich bei dem Wort "Absatzförderung".... ist die kostenlose Verteilung schon ein "Absatz" eines Produktes? Und wenn ja, was bedeutet es, daß die Überschrift dann mit "Verbot von gewerbsmäßigen" anfängt? (Absatz 3 also nur eine Teilmenge des ganzen gewerbsmässig-jedöns ist....)
Darüberhinaus denke ich, daß es in der Verantwortung der zum Schutz aufgeforderten Anbieter liegt, das deren System sicher ist. Ich kann einen Werkzeuganbieter nicht drankriegen, weil man mitselbigen einbrechen kann. Auch wenn das Werkzeug ausschlieslich zur demontage eines bestimmten Schloßtypes dienen kann. (Bin da aber mit mir noch nicht ganz einig ,-))
_____
Darf ich noch anmerken, daß Du den Text Deiner Seite nochmal nach ein wenig Schlaf neu setzen solltest? Er ist fast unmöglich lesbar, wirkt schlechter recherchiert als er ist und zumindest ein link geht ins leere.... Wenn schon "content zählt", dann sollte man ihn auch verdauen können
Viel Glück ansonsten!
Chräcker
Hallo,
Darüberhinaus denke ich, daß es in der Verantwortung der zum Schutz aufgeforderten Anbieter liegt, das deren System sicher ist. Ich kann einen Werkzeuganbieter nicht drankriegen, weil man mitselbigen einbrechen kann. Auch wenn das Werkzeug ausschlieslich zur demontage eines bestimmten Schloßtypes dienen kann. (Bin da aber mit mir noch nicht ganz einig ,-))
Ja merkt Ihr denn nicht, dass in den letzten 10-12 Jahren WISSEN konequent Stück für Stück verboten wird? Erst wird es verboten, in die Software reinzugucken, dann wird verboten die zu haben, und schließlich wird verboten, darüber zu reden. Unser schmierigen Politiker sind auf dem besten Wege und alle nach und nach zu verkaufen. Und nachher heißt es: das steht soch so im Gesetz und was da drin steht, gilt. Es wird Zeit, dass wir uns erheben!
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Die haben bisher nur angedroht Strafanzeige zu erstatten. Nun ja. Es müsste also der Staatsanwalt gegen Dich vorgehen. Ich wüsste nicht, gegen welchen Pargraphen des Strafrechtes Du verstößt. Wenn Du nicht in Hamburg oder Bayern wohnst...
Ich selbst würde das Schreiben insgesamt für sehr lustig halten und mich beim Versender für die amüsante Unterhaltung bedanken.
Du hast, wenn Du wirklich eine arme sau bist, Anspruch auf Prozeßkostenbeihilfe, wenn es denn überhaupt und irgendwie zu einem Strafprozeß kommt.
Geheim oder sicher ist das Verfahren auf keinen Fall: Innerhalb von zwei Minuten hatte ich mittels Google folgende Informationen:
http://www.netzmafia.de/skripten/ad/prakt/uebungen.html
http://www.vbpro.de/tipps/tipp.asp?id=401
Vieleicht kannst Du bei den Autoren Betreibern der andern Seiten über deren Vorgehen erfahren. Spätestens mit VBPRO ist eine Zeitschrift im Pott, die zu einem Verlag gehört. Wenn die denselben Brief bekommen haben ist es denkbar, daß die Dich mit Informationen unterstützen.
http://www.netzmafia.de/skripten/ad/prakt/uebungen.html
http://www.vbpro.de/tipps/tipp.asp?id=401
fastix
mir flatterte ein Brief ins Haus, in dem mir mit aufgrund eines auf meiner Homepage verlinkten Skriptes gerichtliche Schritte angedroht werden. Ich demonstriere damit, wie einfach es moeglich ist, sogenannte Jugendschutzssysteme auszuhebeln, die eine Authentizierung durch die Pruefung der Personalausweisnummer durchfuehren.
Daß Du nicht gewerbsmäßig vorgehst, wurde hier ja schon festgestellt, insofern ist der komplette Brief nichtig, da er sich nur auf §3, Absatz 2 bezieht. Falls die auf Absatz 3, die Absatzförderung hinaus wollen, sollen die das auch schreiben (aber das mußt Du denen ja nicht auf die Nase binden:).
Davon unabhängig ist dieses Verfahren der Prüfsummenberechnung AFAIK bereits gerichtlich (!) als unwirksam für die Jugendschutzkontrolle erkannt worden, da das Verfahren der Berechnung öffentlich ist. Das Verfahren wurde vom Richter wörtlich als "Scheinschutz" bezeichnet. Siehe Heise-Artikel unter http://www.heise.de/newsticker/data/psz-23.11.02-000/.
Es handelt sich also eigentlich gar nicht um ein Zugangskontrollsystem, denn der Zugang kann mit einem nutzlosen System ja nicht kontrolliert werden.
Schalte auf jeden Fall einen Anwalt ein, ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt. Willst Du Dich damit nicht weiter beschäftigen, entferne das Skript - es gibt dutzendweise Kopien im Netz.
Gruß,
soenk.e
Moin!
1. Wenn du wirklich mittellos oder arm an Mitteln bist, gibt's
soweit ich weiß nicht nur für Gerichtsverfahren, sondern auch schon
für die Beratung ein Hilfegesetz, das dir Zuschüsse sichert.
-> der Anwalt deies Vertrauens berät dich vor einer beratung auch darüber!
2. Die Frist ist nicht zwingend zu kurz:
Stellt man sich auf den Standpunkt der Sky-Netzer, gefährdest du in
strafrechtlich relevanter Weise den Schutz der deutschen Jugend.
Da muss zügig gehandelt werden!
(Ist übrigens _keine_ Ironie: im Verwaltungsrecht gibt's für solche
Fälle der andauernden Gefährdung die "sofortige Vollziehbarkeit",
entschiede eine Behörde über die Sache im Sinne von Sky-NET ginge
auch alles ganz furchtbar schnell!)
3. ABER:
Die Aufgabe, die dein Skript erfüllt, kann jeder mäßig mathematisch
begabte Schüler mit Zettel und Stift in 5min lösen.
Und die Berechnungen hinter einer Ausweisnummer sind im Netz nun
wirklich überall zu finden inzwischen.
4. Und GANZ WICHTIG:
Diese dusseligen Ausweisnummerverifizierungen können _nicht_ die
Nummer einer bestimmten Identität zuordnen, sie können _ausschließlich_
überprüfen, ob die Nummer stimmen könnte und wie alt die Person
dementsprechend wäre. Ihr einziger Nutzungszweck könnte also ein
_Alters-Check_ sein ...
... genau diese Funktion haben die Gerichte aber schon vor Monaten
Ausweisnummerverifizierungen abgesprochen!
Mein Tipp:
Ab zum Anwalt, gleich sagen, dass du keine Kohle hast und dir anhören,
was er zu dem Schreiben und den sich hier ansammelnden Argumentationen
zu dem Thema sagt!
Gruß
Der Hans
Moin!
Die Firma Sky-Net Telecom Systems geht offenbar systematisch Anbieter von Personalausweisnummernberechnern an.
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13075/1.html (vom 12.08.2002)
- Sven Rautenberg
Hi,
also falls Du gute Nerven hast, könntest Du probieren, die Abmahnung zu ignorieren. Ich glaube nicht, dass die die mindeste Chance hätten vor Gericht damit durchzukommen. Und ich würde darauf spekulieren, dass die das ganz genau wissen, und ausser Drohungen garnix passiert.
Gruss
Marko
Hi,
noch ein paar Links die Dir helfen könnten:
http://www.abmahnungswelle.de
http://www.sakowski.de/ (Rechtsanwalt der Online Beratung anbietet, kostenloses Angebot kannst Du ja mal einholen)
http://www.jugendschutz.net Da steht zumindest, dass der Zugangsschutz nicht genügt.
Gruss
Marko
Hi praesidentvondiegrosseweitewelt,
rein pragmatisch: Da gibts ein neues Gesetz und jemand droht mit Anzeige.
Es ist keine Abmahnung. Man verlangt nicht, dass Du dich dem Schutzrechtverletzten unterwirfst und eine Unterlassungserklärung abgibst. Und man verlangt von Dir keine Kostenerstattung für das Schreiben.
Wenn Dir das Zeigen des Scripts ein politisches Anliegen ist, dann musst du auch B sagen und auf alle Reaktionen gefasst sein.
Abmahnen darf man (leider) in diesem Land - es kann also jeden Moment noch dicker kommen.
Wenn es dir nur ein Bisschen ausmacht, das Script nicht mehr zu zeigen, dann mach es wie der CC.
http://www.ccc.de/updates/2002/personalID
auf den ich über diesen Artikel gestoßen bin:
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13075/1.html
cu
jutta
Erstmal vielen Dank an alle Antwortenden. Ganz so mittellos, wie sich das vielleicht angehört haben mag bin ich nun auch wieder nicht, wollte nur wegen in meinen Augen solch einer Nichtigkeit keine großen finanziellen Risiken eingehen. Gehe jetzt erstmal auf das Kassierer-Konzert und beschäftige mich anschließend mit den angegebenen Links. Lasse das Skript vorerst offline, unterkriegen lassen möchte ich mich aber auf keinen Fall. Die Geschichte geht weiter, wie wird die Zeit zeigen.
Kurz zur Lesbarkeit - hatte das heute früh von 1-4 Uhr getippt... Das Stylesheet habe ich entfernt, aber noch groß dran rumbasteln möchte ich jetzt erstmal nicht mehr (aus den Augen, aus dem Sinn für eine Weile). Aktuelles wird natürlich dort mit eingefügt.
Ach ja, weitere Tips und Tricks nehme ich natürlich gerne entgegen. Wie ich inzwischen schon rausgefunden habe bin ich nicht der einzig Betroffene solch eines Schreibens. Die haben wohl vor ein paar Tagen eine ganze Welle dieser Briefe rausgeschickt.
Hi,
richtig so, wenn Du jetzt nicht wirklich der arme mittellose Schüler bist, brauchst Du nach meiner Meinung wirklich keine Panik zu kriegen. Ich würde in dem Fall einfach kurz bei einem fachkundigen Rechtsanwalt nachfragen zur Sicherheit (die Kosten dafür dürften wirklich tragbar sein). Und wenn der Dich nicht warnt, lass es einfach drauf ankommen, wie gesagt, ich glaube nicht, dass Die irgendeine realistische Chance haben. Und ich glaube es wird ganrichts passieren, wenn Sie Dich wirklich verklagen, werden sie wahrscheinlich verlieren, und die Prozesskosten sollten dann auch an Ihnen hängenbleiben.Aber das werden sie wohl schön sein lassen.
Gruss
Marko
Hi!
Hab gerade im Editorial der Linux User 01/03 noch einen Ausschnitt aus einem Gesetzesvorschlag gefunden, der mich schon nachdenklich gestimmt hat:
"§ 95a - Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
Vielleicht hat die Firma schon auf diesen Vorschlag gebaut. Glücklicherweise gilt aber: Wer gegen ein Gesetz verstoßen hat, welches zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht bestand, kann dafür nicht beschuldigt werden.
Ich würde mir also erstmal keine großen Sorgen hierüber machen.
VG Simon
Hi Simon,
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes
wobei ich in diesem Fall noch das Wort "wirksam" stark hinterfragen würde.
Gruss
Marko
Hi!
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes
wobei ich in diesem Fall noch das Wort "wirksam" stark hinterfragen würde.
Eben, eben. Aber vielleicht wird das bis zum entgültigen Gesetz ja noch gestrichen. ;-)
VG Simon
Inzwischen habe ich schon einige Leidensgenossen gefunden, die das selbe Schicksal mit mir teilen. Dieser Brief wie ich ihn erhalten habe scheint also in größerem Umfang verschickt worden zu sein. Bin selbst zu dem Ergebnis gekommen, auf keinen Fall ohne Widerstand klein bei zu geben. Jetzt warte ich erst ab, ob und wie die entsprechende Firma auf mein Mail reagiert, dann prüfe ich weitere Schritte. Ergebnisse dieses Falles werden immer auf meiner Seite veröffentlich, falls es jemanden interessiert.
Gruss
Moin!
Bin selbst zu dem Ergebnis gekommen, auf keinen Fall ohne Widerstand klein bei zu geben.
Das von dir mittlerweile verlinkte Dokument zum Fall Christoph Wille (oder wie der heißt) ist in diesem Zusammenhang ziemlich interessant.
Wie der in diesem Fall beauftragte Rechtsanwalt (der Vater des Herrn Wille) schreibt, hätte SKYNET in diesem Fall keinerlei Handlungsspielraum. Die Umgehung einer Schutzeinrichung ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die gewerbsmäßige Verbreitung von Umgehungseinrichtungen eine Straftat. Wenn sie jemanden mit solch einer Einrichtung feststellt, muss sie Strafanzeige erstatten - dieses Wissen zu gebrauchen, um den vermeintlichen Straftäter im eigenen Sinne zu gewissen Aktionen oder zum Unterlassen anderer Aktionen zu veranlassen, ist angeblich seinerseits strafbar.
Also entweder sitzt SKYNET in der Grütze, weil sie dich, trotz Kenntnis der Rechtslage _nicht_ angezeigt haben (Straftaten haben immer ein öffentliches Verfolgungsinteresse - der dir vorgeworfene Sachverhalt bezieht sich aber "nur" auf eine Ordnungswidrigkeit), oder sie sitzen in der Grütze, weil sie dich unter Verweis auf eine mögliche Anzeige zu einem bestimmten Verhalten nötigen wollten.
Du hast also zumindest Material für einen Gegenschlag vorliegen. "Die" drohen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ebenso Schaden zu nehmen, wie du. Nur haben die vermutlich mehr zu verlieren: Ihre Geschäftsgrundlage.
- Sven Rautenberg