Zeromancer: Freiberufler oder Gewerbe als Webdesigner

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Hallo Moni,

  1. Ist es besser freiberuflich zu arbeiten ( geht das überhaupt ) oder sollte ich ein Gewerbe anmelden? ( ich habe es nicht gelernt, habe mir alles selbst beigebracht und werde keine Mitarbeiter beschäftigen).

Als Designerin (Webdesignerin) ist man in der Regel gewerblich (§ 15 Einkommensteuergesetz) tätig.
Zur Gewerblichlichkeit kommt es, wenn man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (§ 15 Abs.2 ? EStG), mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Schlimm wird die Sache, wenn man Verluste angehäuft hat, die niemals zu einem Totalgewinn (von den Anfängen der Tätigkeit bis zu deren Ende) führen. Dann kann dir das Finanzamt die Versagung der gewerblichen Tätigkeit verneinen, trotz Gewerbeschein. Die ganze Sache läuft dann unter Liebhaberei (Hobby) und ist nicht steuerbar und steuerpflichtig. Das hieße, du trägst alle anfallenden Kosten allein.

Selbständige (§18 Einkommensteuergesetz) unterscheiden sich von den Gewerbetreibenden grundsätzlich durch die höhere Ausbildungstiefe (Studium etc.). Die Arbeiten werden vom Selbständigen in der Regel selbst erledigt. Das heißt, es handelt sich um einen überschaubaren Kreis von Angestellten, bei denen der Selbständige im noch den "Hut aufhat", sprich, alle Arbeiten kontrollieren kann.

Viele Grüße

André